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3/05 2012

»Extremismusklausel» ist rechswidrig

Die von Zuwendungsempfängern im Rahmen des Bundesprogramms »TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN» geforderde »Einverständniserklärung zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung«, die sog. Extremismusklausel oder Demokratieerklärung, ist rechtswidrig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Dresden mit Urteil vom heutigen Tag (Az. 1 K 1755/11).

Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Dresden verhandelte unter dem Vorsitz seiner Vizepräsidentin Claudia Kucklick über die Klage eines gemeinnützigen Vereins. Diesem war für das Jahr 2011 eine Förderung in Höhe von 600 EUR zugebilligt worden, die allerdings mit der Bedingung verknüpft war, die als Formblatt beigefügte Erklärung zu unterzeichnen. In dieser sollte er nicht nur erklären, dass er sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennt und eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gewährleistet (Satz 1). Der Verein sollte darüber hinaus bestätigen, im Rahmen seiner Möglichkeiten und auf eigene Verantwortung dafür Sorge zu tragen, dass die als Partner ausgewählten Organisationen, Referenten etc. sich ebenfalls den Zielen des Grundgesetzes verpflichten (Satz 2). Zudem sei ihm bewusst, es dürfe keinesfalls der Anschein erweckt werden, dass einer Unterstützung extremistischer Strukturen durch die Gewährung materieller oder immaterieller Leistungen Vorschub geleistet werde (Satz 3). Die sich auf Dritte beziehenden Forderungen in den Sätzen 2 und 3 der Bestätigung wurden von den Richtern als zu unbestimmt angesehen, weil z. B unklar ist, wer etwa »Partner« ist und welches Verhalten dem Verein konkret abverlangt wird.

Die Kammer hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache die Berufung zum Sächsischen Oberverwaltungsgericht zugelassen. Diese kann binnen eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils eingelegt werden.

Robert Bendner

Hinweis – Der Wortlaut der Bestätigung ist zu finden unter: www.demokratie-staerken.de (Suchwort: Demokratieerklärung)

 
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25/04 2012

Verwaltungsgericht Dresden erklärt Extremismusklausel für komplett rechtswidrig

AKuBiZ e.V.   /   Amadeu Antonio Stiftung   /   BAGD  /  BAGKR

Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Dresden hat nach heutiger Verhandlung die Extremismusklausel des Bundes in Gänze für rechtswidrig erklärt. Geklagt hatte das Alternative Kultur- und Bildungszentrum (AKuBiz e.V.) aus Pirna.
Steffen Richter, Vorsitzender des AKuBiZ e.V.: „Bei aller Freude über das Urteil, so ist es traurig, dass wir es überhaupt erstreiten mussten. Die Extremismusklausel ist eine aktive Behinderung der wichtigen Arbeit gegen Rechts vor Ort. Die Auffassung des Gerichts bestätigt, dass Demokratiearbeit nicht mit Misstrauen begegnet werden darf.“
Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Demokratieentwicklung (BAGD), der größte Zusammenschluss von Initiativen im Bereich von Demokratieförderung und Engagement gegen rechte Ideologien und Neonazis zeigt sich hoch erfreut über die wegweisende Entscheidung.
Timo Reinfrank, Geschäftsführer der Amadeu Antonio Stiftung zur heutigen Verhandlung: „Das Urteil bestätigt unsere Auffassung, dass solche Staatsbekenntnisse und Bespitzelungsaufforderungen nicht rechtskonform sind.“
Friedemann Bringt von der Bundesarbeitsgemeinschaft Kirche und Rechtsextremismus (BAGKR): „Demokratie muss gelebt werden. Frau Schröder ist aufgefordert, diese rechtswidrige Klausel sofort zurückzunehmen. Eine Entschuldigung bei den Initiativen, die sich tagtäglich vor Ort für Demokratie einsetzen, wäre angebracht.“ MEHR LESEN

 
10/01 2012

Offener Brief gegen die Demokratieerklärung im Programm “Weltoffenes Sachsen”

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Stanislaw Tillich,
Sehr geehrter Herr Staatsminister des Inneren Markus Ulbig,
Sehr geehrte Abgeordnete des sächsischen Landtages,
Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Offenen Brief wollen wir, als freiwillig Engagierte der politischen Bildungsarbeit in Sachsen, unseren Unmut und unsere Kritik über die von Ihnen eingeführte “Demokratieerklärung” im Rahmen des Programms “Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz” ausdrücken.
Seit Anfang 2011 gehört es für uns zur traurigen Notwendigkeit, unsere seit Jahren bestehende ehrenamtliche Arbeit für eine demokratische Kultur in Sachsen durch eine Unterschrift zu bestätigen. Diese Praxis verstößt nach unserer Meinung gegen demokratische Grundprinzipien. Wir verstehen sie als eine Missachtung und Nicht-Anerkennung unserer Arbeit in den zahlreichen Projekten, in denen wir uns für eine lebendige Demokratie und gegen menschenverachtendes Denken und Handeln einsetzen.

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20/12 2011

Offener Brief des Auschwitz-Komitees an die Regierenden

An:
Herrn Bundespräsident Christian Wulff
Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel
Frau Bundesministerin Dr. Kristina Schröder
Herrn Bundesminister Dr. Hans-Peter Friedrich
Herrn Bundestagspräsident Norbert Lammert
sowie an alle Fraktionen im deutschen Bundestag

Sehr geehrter Herr Bundespräsident,
sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
sehr geehrte Damen und Herren,

Wir, die letzten Zeugen des faschistischen Terrors, rufen auf: [...] Aus der Erfahrung unseres Lebens sagen wir: Nie mehr schweigen, wegsehen, wie und wo auch immer Antisemitis- mus, Antiziganismus, Rassismus und Ausländerfeindlichkeit hervortreten! Erinnern heißt handeln! – Esther Bejarano, Vorsitzende des Auschwitz-Komitees

in großer Sorge wenden wir uns heute an Sie. Antisemitische, rassistische und neofaschistische Ideologie und Praxis finden Akzeptanz bis in die Mitte der Gesellschaft. Sie, die Regierenden, tragen Mitverantwortung an den „deutschen Zuständen“ heute, an der Ökonomisierung des Denkens, an der Entsolidarisierung der Gesellschaft, und, daraus folgend, an der sozialen Spaltung, die Ängste schürt. Rassismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit haben heute wieder Konjunktur in Deutschland.

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1/12 2011

Zivilgesellschaft: Partner auf Augenhöhe oder Dienstleister des Staates

Mittwoch, den 7.Dezember 2011, 18.00 Uhr
Amadeu Antonio Stiftung, Linienstraße 139, Berlin-Mitte
(U6 Oranienburger Tor, S1 und S2 Oranienburger Str.)

Eine Diskussionsveranstaltung mit Kerstin Stelmacher (Quartiersmanagement Brunnenstrasse),
Hildegard Peters (Vorstandsmitglied von VENRO – Verband Entwicklungspolitik deutscher
Nichtregierungsorganisationen) und Prof. Dr. Roland Roth (Professor für Politikwissenschaft am
Fachbereich Sozial- und Gesundheitswesen der Hochschule Magdeburg-Stendal).
Moderation: Shelly Kupferberg, RBB

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28/10 2011

Juristischer Dienst Sachsen: Zweifel an Zulässigkeit der sogenannten Demokratieerklärung

Der Juristische Dienst des Sächsischen Landtags hat erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit der sogenannten Demokratieerklärung für das Landesprogramm Weltoffenes Sachsen. Dies ist jetzt in einem Gutachten nachzulesen, das die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt hatte.

“Das Gutachten des Juristischen Dienstes ist eine heftige Ohrfeige für CDU-Innenminister Markus Ulbig. Neben der politischen Absurdität gab es immer auch schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken, die jetzt bestätigt wurden.” MEHR LESEN

 
28/10 2011

Drei Gutachten zur Extremismusklausel

Die Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung berichtet über drei verschiedene Gutachten zur Extremismusklausel. Den Artikel gibt es hier zum nachlesen

6/10 2011

Presseerklärung der Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratieentwicklung

Ein Jahr Extremismusklausel und ihre Folgen

Pressemitteilung / Inland / Demokratieerklärung

Vor einem Jahr kündigte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder eine Einschränkung für die staatliche Förderung des Engagements gegen Rechtsextremismus an, die weitreichende Folgen haben sollte. In ihrem Twitterprofil schrieb sie: “In Zukunft werde ich von Initiativen gegen Rechtsextremismus, Linksextremismus oder Islamismus Bekenntnis zu unserer Verfassung verlangen.” Ein Jahr nach Einführung dieser „Extremismusklausel“ sind die betroffenen Initiativen mit Kontrolle, Misstrauen und der schleichenden Verstaatlichung zivilgesellschaftlicher Aufgaben konfrontiert. Denn seitdem müssen alle Empfänger von Bundesmitteln eine so genannte Demokratieerklärung unterschreiben, die mit dem Zuwendungsbescheid an die Träger ausgereicht wird: Wer staatliche Fördergelder bezieht, muss sich nicht nur selbst zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen sondern auch für die Verfassungstreue seiner Kooperationspartner bürgen. Wer nicht unterschreibt, erhält kein Geld und macht sich aus Sicht der Bundesregierung politisch verdächtig. In Sachsen muss sich zudem auf Initiative der Landesregierung auch jeder einzelne Kooperationspartner einer Initiative gegen Neonazis schriftlich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen.

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6/10 2011

Pressekonferenz der Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratieentwicklung

Ein Jahr „Extremismusklausel“ und ihre Folgen: Kontrolle, Misstrauen und die Verstaatlichung zivilgesellschaftlicher Aufgaben

Termin: Donnerstag, den 6. Oktober 2011 um 11.00 – 11.45 Uhr
Ort:
Amadeu Antonio Stiftung, Linienstraße 139, Berlin-Mitte
Anfahrt:
S-Bhf. Oranienburger Straße oder U-Bhf. Oranienburger Tor

Vor einem Jahr kündigte die Bundesfamilienministerin Kristina Schröder die Beklauselung des Engagements gegen Rechtsextremismus in ihrem Twitterprofil an: “In Zukunft werde ich von Initiativen gegen Rechtsextremismus, Linksextremismus oder Islamismus Bekenntnis zu unserer Verfassung verlangen.” Seitdem müssen alle Fördermittelempfänger von Bundesmitteln eine so genannte Demokratieerklärung unterschreiben, die mit dem Zuwendungsbescheid an die Träger ausgereicht wurde: Wer staatliche Fördergelder bezieht, muss sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen und für die Verfassungstreue seiner Kooperationspartner bürgen. Wer nicht unterschreibt, erhält kein Geld und macht sich aus Sicht der Bundesregierung politisch verdächtig

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