Appell gegen Rechtsextremismus und Rassismus. Was jetzt zu tun ist
23/11 2011 Gepostet in Aufruf, Blog | 2 Kommentare
Mobile Beratungsteams und Opferberatungsprojekte beraten und begleiten Opfer rechter Gewalt, Kommunen und Zivilgesellschaft. „Auch wenn wir seit Jahren vor der Gewalt von Neonazis und rassistischen Gelegenheitstätern warnen, sind wir geschockt von dem Ausmaß an Ignoranz und Verharmlosung staatlicher Stellen angesichts der rassistischen Mordserie. Wir verlangen jetzt eine Zäsur im Umgang mit der extremen Rechten.“
Beschluss der Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratieentwicklung – Demokratie braucht uns
5/10 2011 Gepostet in Informationen | 0 Kommentare

Wir bekennen nicht, wir handeln!
Demokratie braucht Vertrauen.
Die politische Einflussnahme staatlicher Behörden auf die Demokratie- und Menschenrechtsarbeit zivilgesellschaftlicher Initiativen und Fachträger hat insbesondere seit dem Antritt der schwarz-gelben Bundesregierung ein inakzeptables Ausmaß angenommen.
Sechs gute Gründe gegen die Extremismuserklärung zu protestieren
4/10 2011 Gepostet in Informationen | 0 Kommentare
Derzeit sind viele Träger von Projekten gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus mit der Tatsache konfrontiert, dass das Bundesfamilienministerium im Rahmen der Förderung aus den neuen Bundesprogrammen “Toleranz fördern – Kompetenz stärken” sowie „Initiative Demokratie stärken“ das Unterzeichnen einer so genannten „Demokratieerklärung gegen Extremismus“ verlangt.
»Extremismusklausel» ist rechswidrig
Die von Zuwendungsempfängern im Rahmen des Bundesprogramms »TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN» geforderde »Einverständniserklärung zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung«, die sog. Extremismusklausel oder Demokratieerklärung, ist rechtswidrig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Dresden mit Urteil vom heutigen Tag (Az. 1 K 1755/11).
Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Dresden verhandelte unter dem Vorsitz seiner Vizepräsidentin Claudia Kucklick über die Klage eines gemeinnützigen Vereins. Diesem war für das Jahr 2011 eine Förderung in Höhe von 600 EUR zugebilligt worden, die allerdings mit der Bedingung verknüpft war, die als Formblatt beigefügte Erklärung zu unterzeichnen. In dieser sollte er nicht nur erklären, dass er sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennt und eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gewährleistet (Satz 1). Der Verein sollte darüber hinaus bestätigen, im Rahmen seiner Möglichkeiten und auf eigene Verantwortung dafür Sorge zu tragen, dass die als Partner ausgewählten Organisationen, Referenten etc. sich ebenfalls den Zielen des Grundgesetzes verpflichten (Satz 2). Zudem sei ihm bewusst, es dürfe keinesfalls der Anschein erweckt werden, dass einer Unterstützung extremistischer Strukturen durch die Gewährung materieller oder immaterieller Leistungen Vorschub geleistet werde (Satz 3). Die sich auf Dritte beziehenden Forderungen in den Sätzen 2 und 3 der Bestätigung wurden von den Richtern als zu unbestimmt angesehen, weil z. B unklar ist, wer etwa »Partner« ist und welches Verhalten dem Verein konkret abverlangt wird.
Die Kammer hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache die Berufung zum Sächsischen Oberverwaltungsgericht zugelassen. Diese kann binnen eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils eingelegt werden.
Robert Bendner
Hinweis – Der Wortlaut der Bestätigung ist zu finden unter: www.demokratie-staerken.de (Suchwort: Demokratieerklärung)
Verwaltungsgericht Dresden erklärt Extremismusklausel für komplett rechtswidrig
AKuBiZ e.V. / Amadeu Antonio Stiftung / BAGD / BAGKR
Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Dresden hat nach heutiger Verhandlung die Extremismusklausel des Bundes in Gänze für rechtswidrig erklärt. Geklagt hatte das Alternative Kultur- und Bildungszentrum (AKuBiz e.V.) aus Pirna.
Steffen Richter, Vorsitzender des AKuBiZ e.V.: „Bei aller Freude über das Urteil, so ist es traurig, dass wir es überhaupt erstreiten mussten. Die Extremismusklausel ist eine aktive Behinderung der wichtigen Arbeit gegen Rechts vor Ort. Die Auffassung des Gerichts bestätigt, dass Demokratiearbeit nicht mit Misstrauen begegnet werden darf.“
Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Demokratieentwicklung (BAGD), der größte Zusammenschluss von Initiativen im Bereich von Demokratieförderung und Engagement gegen rechte Ideologien und Neonazis zeigt sich hoch erfreut über die wegweisende Entscheidung.
Timo Reinfrank, Geschäftsführer der Amadeu Antonio Stiftung zur heutigen Verhandlung: „Das Urteil bestätigt unsere Auffassung, dass solche Staatsbekenntnisse und Bespitzelungsaufforderungen nicht rechtskonform sind.“
Friedemann Bringt von der Bundesarbeitsgemeinschaft Kirche und Rechtsextremismus (BAGKR): „Demokratie muss gelebt werden. Frau Schröder ist aufgefordert, diese rechtswidrige Klausel sofort zurückzunehmen. Eine Entschuldigung bei den Initiativen, die sich tagtäglich vor Ort für Demokratie einsetzen, wäre angebracht.“ MEHR LESEN
Offener Brief gegen die Demokratieerklärung im Programm “Weltoffenes Sachsen”
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Stanislaw Tillich,
Sehr geehrter Herr Staatsminister des Inneren Markus Ulbig,
Sehr geehrte Abgeordnete des sächsischen Landtages,
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Offenen Brief wollen wir, als freiwillig Engagierte der politischen Bildungsarbeit in Sachsen, unseren Unmut und unsere Kritik über die von Ihnen eingeführte “Demokratieerklärung” im Rahmen des Programms “Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz” ausdrücken.
Seit Anfang 2011 gehört es für uns zur traurigen Notwendigkeit, unsere seit Jahren bestehende ehrenamtliche Arbeit für eine demokratische Kultur in Sachsen durch eine Unterschrift zu bestätigen. Diese Praxis verstößt nach unserer Meinung gegen demokratische Grundprinzipien. Wir verstehen sie als eine Missachtung und Nicht-Anerkennung unserer Arbeit in den zahlreichen Projekten, in denen wir uns für eine lebendige Demokratie und gegen menschenverachtendes Denken und Handeln einsetzen.
Offener Brief des Auschwitz-Komitees an die Regierenden
An:
Herrn Bundespräsident Christian Wulff
Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel
Frau Bundesministerin Dr. Kristina Schröder
Herrn Bundesminister Dr. Hans-Peter Friedrich
Herrn Bundestagspräsident Norbert Lammert
sowie an alle Fraktionen im deutschen Bundestag
Sehr geehrter Herr Bundespräsident,
sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
sehr geehrte Damen und Herren,
Wir, die letzten Zeugen des faschistischen Terrors, rufen auf: [...] Aus der Erfahrung unseres Lebens sagen wir: Nie mehr schweigen, wegsehen, wie und wo auch immer Antisemitis- mus, Antiziganismus, Rassismus und Ausländerfeindlichkeit hervortreten! Erinnern heißt handeln! – Esther Bejarano, Vorsitzende des Auschwitz-Komitees
in großer Sorge wenden wir uns heute an Sie. Antisemitische, rassistische und neofaschistische Ideologie und Praxis finden Akzeptanz bis in die Mitte der Gesellschaft. Sie, die Regierenden, tragen Mitverantwortung an den „deutschen Zuständen“ heute, an der Ökonomisierung des Denkens, an der Entsolidarisierung der Gesellschaft, und, daraus folgend, an der sozialen Spaltung, die Ängste schürt. Rassismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit haben heute wieder Konjunktur in Deutschland.
Zivilgesellschaft: Partner auf Augenhöhe oder Dienstleister des Staates
Mittwoch, den 7.Dezember 2011, 18.00 Uhr
Amadeu Antonio Stiftung, Linienstraße 139, Berlin-Mitte
(U6 Oranienburger Tor, S1 und S2 Oranienburger Str.)
Eine Diskussionsveranstaltung mit Kerstin Stelmacher (Quartiersmanagement Brunnenstrasse),
Hildegard Peters (Vorstandsmitglied von VENRO – Verband Entwicklungspolitik deutscher
Nichtregierungsorganisationen) und Prof. Dr. Roland Roth (Professor für Politikwissenschaft am
Fachbereich Sozial- und Gesundheitswesen der Hochschule Magdeburg-Stendal).
Moderation: Shelly Kupferberg, RBB
Juristischer Dienst Sachsen: Zweifel an Zulässigkeit der sogenannten Demokratieerklärung
“Das Gutachten des Juristischen Dienstes ist eine heftige Ohrfeige für CDU-Innenminister Markus Ulbig. Neben der politischen Absurdität gab es immer auch schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken, die jetzt bestätigt wurden.” MEHR LESEN
Drei Gutachten zur Extremismusklausel
Die Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung berichtet über drei verschiedene Gutachten zur Extremismusklausel. Den Artikel gibt es hier zum nachlesen
Presseerklärung der Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratieentwicklung
Ein Jahr Extremismusklausel und ihre Folgen
Pressemitteilung / Inland / Demokratieerklärung
Vor einem Jahr kündigte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder eine Einschränkung für die staatliche Förderung des Engagements gegen Rechtsextremismus an, die weitreichende Folgen haben sollte. In ihrem Twitterprofil schrieb sie: “In Zukunft werde ich von Initiativen gegen Rechtsextremismus, Linksextremismus oder Islamismus Bekenntnis zu unserer Verfassung verlangen.” Ein Jahr nach Einführung dieser „Extremismusklausel“ sind die betroffenen Initiativen mit Kontrolle, Misstrauen und der schleichenden Verstaatlichung zivilgesellschaftlicher Aufgaben konfrontiert. Denn seitdem müssen alle Empfänger von Bundesmitteln eine so genannte Demokratieerklärung unterschreiben, die mit dem Zuwendungsbescheid an die Träger ausgereicht wird: Wer staatliche Fördergelder bezieht, muss sich nicht nur selbst zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen sondern auch für die Verfassungstreue seiner Kooperationspartner bürgen. Wer nicht unterschreibt, erhält kein Geld und macht sich aus Sicht der Bundesregierung politisch verdächtig. In Sachsen muss sich zudem auf Initiative der Landesregierung auch jeder einzelne Kooperationspartner einer Initiative gegen Neonazis schriftlich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen.
Pressekonferenz der Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratieentwicklung
Ein Jahr „Extremismusklausel“ und ihre Folgen: Kontrolle, Misstrauen und die Verstaatlichung zivilgesellschaftlicher Aufgaben
Termin: Donnerstag, den 6. Oktober 2011 um 11.00 – 11.45 Uhr
Ort: Amadeu Antonio Stiftung, Linienstraße 139, Berlin-Mitte
Anfahrt: S-Bhf. Oranienburger Straße oder U-Bhf. Oranienburger Tor
Vor einem Jahr kündigte die Bundesfamilienministerin Kristina Schröder die Beklauselung des Engagements gegen Rechtsextremismus in ihrem Twitterprofil an: “In Zukunft werde ich von Initiativen gegen Rechtsextremismus, Linksextremismus oder Islamismus Bekenntnis zu unserer Verfassung verlangen.” Seitdem müssen alle Fördermittelempfänger von Bundesmitteln eine so genannte Demokratieerklärung unterschreiben, die mit dem Zuwendungsbescheid an die Träger ausgereicht wurde: Wer staatliche Fördergelder bezieht, muss sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen und für die Verfassungstreue seiner Kooperationspartner bürgen. Wer nicht unterschreibt, erhält kein Geld und macht sich aus Sicht der Bundesregierung politisch verdächtig







