Juristischer Dienst Sachsen: Zweifel an Zulässigkeit der sogenannten Demokratieerklärung
“Das Gutachten des Juristischen Dienstes ist eine heftige Ohrfeige für CDU-Innenminister Markus Ulbig. Neben der politischen Absurdität gab es immer auch schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken, die jetzt bestätigt wurden.” MEHR LESEN
Drei Gutachten zur Extremismusklausel
Die Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung berichtet über drei verschiedene Gutachten zur Extremismusklausel. Den Artikel gibt es hier zum nachlesen
Statement von Wolfgang Thierse anlässlich der Presskonferenz „1 Jahr Extremismusklausel“
Seit Einführung der Extremismusklausel vor einem Jahr verzichten zahlreiche Initiativen auf eine Förderung aus den Bundesprogrammen gegen Rechtsextremismus oder stellen erst gar keine Anträge mehr. Viele reduzieren ihr Engagement, weil sie das ihnen staatlicherseits entgegengebrachte Misstrauen nicht akzeptieren wollen. Durch die fatale Bewilligungspraxis der Bundesregierung steht zu befürchten, dass die über viele Jahre gewachsene Landschaft an Initiativen und Projekten für die Stärkung demokratischer Kultur spürbar und nachhaltig ausgedünnt wird.
Es dürfte nur eine Frage der Zeit sein, bis der erste Träger gegen die Extremismusklausel klagt und die Bundesregierung durch die Gerichte auf den Weg der Rechtsstaatlichkeit zurückgezwungen wird. Der Zentralrat der Juden und der Zentralrat der Muslime haben bereits zugesagt, eine solche Klage gegen die Bundesregierung zu unterstützen.
Ohne Unterschrift keine Fördermittel – Folgen der Extremismuserklärung
In mehreren Bundesländern haben Ehrenamtliche, Vereine und Verbände auf Förderung und Unterstützung durch öffentliche Mittel des Programms “Toleranz fördern – Kompetenz stärken” verzichtet, um sich überwachungsstaatlichen Maßnahmen und dem Bekenntniszwang durch die „Demokratieerklärung“ zu entziehen.
Verstaatlichung der Zivilgesellschaft?
Im Zusammenhang mit der Einführung der „Demokratieerklärung“ ist die „Nationale Engagementstrategie“, die im Oktober 2010 durch das Bundeskabinett beschlossen wurde, zu nennen. Die darin beschriebene Strategie der Bundesregierung scheint darin zu bestehen, Engagement und Ehrenamt unter Kontrolle zu bekommen. Zahlreiche Maßnahmen, die diesem Ziel dienen sollen, fügen sich gemeinsam mit der „Extremismusklausel“ zu einem Gesamtbild, dass Sozialwissenschaftler wie Dr. Rupert Graf Strachwitz, dem Leiter des Maecenata Instituts an der HU Berlin, von einer „Verstaatlichung der Zivilgesellschaft“ sprechen lässt. Dazu einige Beispiele:
Beschluss der Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratieentwicklung – Demokratie braucht uns
Wir bekennen nicht, wir handeln!
Demokratie braucht Vertrauen.
Die politische Einflussnahme staatlicher Behörden auf die Demokratie- und Menschenrechtsarbeit zivilgesellschaftlicher Initiativen und Fachträger hat insbesondere seit dem Antritt der schwarz-gelben Bundesregierung ein inakzeptables Ausmaß angenommen.
Sechs gute Gründe gegen die Extremismuserklärung zu protestieren
Derzeit sind viele Träger von Projekten gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus mit der Tatsache konfrontiert, dass das Bundesfamilienministerium im Rahmen der Förderung aus den neuen Bundesprogrammen “Toleranz fördern – Kompetenz stärken” sowie „Initiative Demokratie stärken“ das Unterzeichnen einer so genannten „Demokratieerklärung gegen Extremismus“ verlangt.