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	<title>Demokratie braucht uns</title>
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	<description>Wir bekennen nicht, wir handeln!</description>
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		<title>Anwälte fordern Einstellung des Verfahrens gegen Jugendpfarrer</title>
		<link>http://demokratiebrauchtuns.de/blog/anwalte-forden-einstellung-des-verfahrens-gegen-jugendpfarrer/</link>
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		<pubDate>Tue, 18 Jun 2013 07:28:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>johannes</dc:creator>
				<category><![CDATA[Blog]]></category>

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		<description><![CDATA[Prozess wird zur Farce: 4./5. Prozesstag gegen Lothar König from JG-Stadtmitte on Vimeo. NSU-Nebenkläger und ihre Anwälte erklären sich solidarisch mit dem angeklagten Jenaer Jugendpfarrer Lothar König und fordern die sofortige Einstellung des Verfahrens gegen ihn. Derzeit findet vor dem OLG München das sogenannte NSU-Verfahren gegen Beate Zschäpe und vier weitere Angeklagte statt. Der NSU [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><iframe src="http://player.vimeo.com/video/67597987?title=0&amp;byline=0&amp;portrait=0" width="430" height="242" frameborder="0" webkitAllowFullScreen mozallowfullscreen allowFullScreen></iframe>
<p><a href="http://vimeo.com/67597987">Prozess wird zur Farce: 4./5. Prozesstag gegen Lothar König</a> from <a href="http://vimeo.com/jgstadtmitte">JG-Stadtmitte</a> on <a href="http://vimeo.com">Vimeo</a>.</p>
<p>NSU-Nebenkläger und ihre Anwälte erklären sich solidarisch mit dem angeklagten Jenaer Jugendpfarrer Lothar König und fordern die sofortige Einstellung des Verfahrens gegen ihn.<span id="more-694"></span></p>
<p>Derzeit findet vor dem OLG München das sogenannte NSU-Verfahren gegen Beate Zschäpe und vier weitere Angeklagte statt. Der NSU hat sich selbst zu zehn Morden und zwei Sprengstoffanschlägen bekannt. Möglicherweise gab es jedoch noch mehr Anschläge, die durch den NSU und sein Umfeld verübt wurden.</p>
<p>Seit Beginn der Hauptverhandlung sitzen wir im Saal 101 des Justizzentrums München fünf Angeklagten gegenüber, denen vorgeworfen wird, Mitglieder oder Unterstützer des NSU gewesen zu sein. Vier von den Angeklagten stammen aus Jena, einer aus Sachsen. Allen ist gemeinsam, dass sie aus einer neonazistischen Szene stammen, die sich in den neunziger Jahren in Jena und an anderen Orten radikalisierte. Die Ideologie dieser Szene war geprägt von einem gewalttätigen und mörderischen Rassismus, dem seit 1990 mehr als 150 Menschen zum Opfer fielen.</p>
<p>Parallel zum NSU-Verfahren findet vor dem Dresdner Amtsgericht ein Verfahren gegen den Jenaer Jugendpfarrer Lothar König statt. Lothar König ist seit den 1980er Jahren Jugendpfarrer in der Jungen Gemeinde in Jena. Er hat zu einer Zeit, zu der die Mehrheit noch weggesehen hat, wenn rassistische und rechtsextremistische Übergriffe stattgefunden haben, hingesehen, seine Stimme erhoben und Widerstand gegen die erstarkende neonazistische Szene geleistet. Die Junge Gemeinde Jena war und ist immer ein Zufluchtsort für diejenigen gewesen, die nicht in das Weltbild der Neonazis passen und die jederzeit mit gewalttätigen bis mörderischen Übergriffen rechnen mussten. Die Junge Gemeinde und Lothar König wurden mehrfach in den neunziger Jahren u.a. von der Kameradschaft Jena, zu der auch die Angeklagten und Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gehört haben sollen, massiv angegriffen. Carsten S. hat in der Verhandlung nun ebenfalls gezielte Aktionen gegen die JG in Jena und ihren Jugendpfarrer bestätigt.</p>
<p>Lothar König war auch im Februar 2011 in Dresden, um gegen den dort stattfindenden Neonaziaufmarsch zu protestieren. Nun wird ihm von der Staatsanwaltschaft Dresden aufwieglerischer Landfriedensbruch vorgeworfen. Über seinen Lautsprecherwagen soll Lother König angeblich zu Gewalt gegen Polizeibeamte aufgerufen haben. Alles was wir über das Verfahren bisher wissen, ist, dass die Anklage auf Unwahrheiten und Unterstellungen seitens Polizei und Staatsanwaltschaft basiert. Deshalb hat es für uns den Anschein, dass Lothar König eigentlich sein antifaschistisches Engagement vorgeworfen wird.</p>
<p>Wir wissen, dass, wenn sich mehr Menschen wie Lothar König schon damals den Neonazis in den Weg gestellt hätten, die Morde und Anschläge des NSU hätten verhindert werden können.</p>
<p>So wie Lothar König damals und heute solidarisch war und ist mit denjenigen, die nicht in das rechtsextremistische und rassistische Weltbild der Neonazis passen, so erklären wir uns heute solidarisch mit Lothar König.</p>
<p><strong>Wir fordern die sofortige Einstellung des Verfahrens gegen Lothar König.</strong></p>
<p><em>Antonia von der Behrens, Thomas Bliwier, Yvonne Boulgarides, Christina Clemm (auch für ihre Mandantin) , Dr. Mehmet Gürcan Daimagüler, Doris Dierbach, Carsten Illius, Alexander Kienzle, Edith Lunnebach, Yavuz Narin, Elif Kubasik, Ergün Kubasik, Gamze Kubasik, Angelika Lex, Ogün Parlayan,<br />
Eberhard Reinecke (auch für seine Mandanten), Sebastian Scharmer, Reinhard Schön (auch für seine Mandanten), Peer Stolle, Angela Wierig</em></p>
<p>Wenn du Lothar König und das Bestehen der JG-Stadtmitte entscheidend unterstützen möchtest, spende bitte auf das Konto:</p>
<p>JG-Stadtmitte Förderkreis e.V.:<br />
Kontonummer: 80 25 320<br />
Bankleitzahl: 520 604 10<br />
Evangelische Kreditgenossenschaft<br />
Verwendungszweck: “Prozesskostenhilfe”</p>
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		<title>Gericht bestätigt Niederlage für den Verfassungsschutz MV</title>
		<link>http://demokratiebrauchtuns.de/blog/gericht-bestatigt-niederlage-fur-den-verfassungsschutz-mv/</link>
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		<pubDate>Wed, 12 Jun 2013 07:53:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>johannes</dc:creator>
				<category><![CDATA[Blog]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat die grundlose Nennung des Peter-Weiss-Hauses (PWH) im Verfassungsschutzbericht Mecklenburg-Vorpommern 2011 unterbunden. Im VS-Bericht wurden das Rostocker PWH und andere alternative Jugendprojekte, darunter das Café Median und das IKUWO, als Veranstaltungsorte angeblich linksextremistischer Veranstaltungen aufgeführt. Dagegen gingen die Projekte vor das Schweriner Verwaltungsgericht. Dieses untersagte dem Innenministerium M-V am 23.01.2013 die Verbreitung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://demokratiebrauchtuns.de/blog/verwaltungsgericht-untersagt-veroffentlichung-im-verfassungsschutzbericht/attachment/9df320f1b2/" rel="attachment wp-att-584"><img class="aligncenter size-full wp-image-584" title="9df320f1b2" src="http://demokratiebrauchtuns.de/wp-content/uploads/2013/01/9df320f1b2.jpg" alt="" width="300" height="198" /></a></p>
<p>Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat die grundlose Nennung des <a href="http://www.peterweisshaus.de/" target="_blank">Peter-Weiss-Hauses</a> (PWH) im Verfassungsschutzbericht Mecklenburg-Vorpommern 2011 unterbunden. Im VS-Bericht wurden das Rostocker PWH und andere alternative Jugendprojekte, darunter das Café Median und das IKUWO, als Veranstaltungsorte angeblich linksextremistischer Veranstaltungen aufgeführt. Dagegen gingen die Projekte vor das Schweriner Verwaltungsgericht. Dieses untersagte dem Innenministerium M-V am 23.01.2013 die Verbreitung des VS-Berichtes in seiner ursprünglichen Fassung. Das Innenministerium legte gegen die einstweilige Verfügung des Verwaltungsgerichtes am 25.02.13 beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde ein.<span id="more-689"></span></p>
<p>Selbst die das Innenministerium M-V vertretene Kanzlei Latham und Watkins, welche auch schon Scientology vertrat und die, wie eine kleine Anfrage der Grünen ergab, mindestens 11.000€ für die Beschwerdeführung bekommen wird, konnte nichts an dem Grundrechtseingriff durch den Verfassungsschutz (VS) ändern.</p>
<p>Die gravierenden Folgen für die genannten Veranstaltungsorte hat auch das Gericht erkannt. Das Gericht folgte der Argumentation des Anwalts Peer Stolle (Hummel &amp; Kaleck, Berlin), dass Projekte, die im VS erwähnt werden, in ihren Grundrechten beeinträchtigt sind. Die tendenziöse Berichterstattung wurde unterbunden, der VS an die Leine genommen.</p>
<p>Das Peter Weiss Haus versteht sich als ein freies und alternatives Bildungs- und Kulturhaus, welches sich auch der Denkmalpflege verpflichtet. Der Peter-Weiss-Haus e.V. ermöglicht den unterschiedlichsten Akteurinnen und Akteuren die Nutzung des Hauses. Im Jahre 2011 fanden 770 soziokulturelle Veranstaltungen statt. Das Angebotsspektrum reichte hier von Lesungen zu Peter Weiss über politische Veranstaltungen zur Eurokrise bis hin zu Kinder- und Jugendtheater. Dieses Angebotsspektrum trug und trägt zu einer breiteren und bunteren Zivilgesellschaft bei.</p>
<p>Marit Baarck vom PWH e.V.: „Es beruhigt, dass mit der OVG-Entscheidung, die Rechte von Vereinen und in diesem Fall kritischer Zivilgesellschaft gewahrt bleiben. Es ist natürlich weiterhin höchst bedenklich, dass staatliche Behörden sich nicht dem Grundgesetz gemäß verhalten. Das staatliche Demokratieverständnis muss scheinbar daran erinnert werden, was ein Rechtsstaat ist und was eine Demokratie alles umfasst. Dies ist aber nicht nur Aufgabe der Gerichte. An diesen Meinungsbildungsprozessen müssen und werden die kritische Zivilgesellschaft und politisch arbeitende Strukturen weiterhin mitwirken.“</p>
<p>Der VS hat einen klar gesetzlich geregelten Auftrag: Bestrebungen und Verhaltensweisen zu beobachten, die darauf gerichtet sind, Verfassungsgrundsätze zu beseitigen oder außer Kraft zu setzen. Die Beschäftigung mit gesellschaftskritischen Themen bzw. die Herstellung einer kritischen Öffentlichkeit gehört eindeutig nicht dazu und darf nie Überwachungsgegenstand sein.</p>
<p>Ergänzend meint Maximilian Schneider: „Aufgabe des VS ist es nicht, Institutionen und Orte zu überwachen und im VS – Bericht zu diskreditieren. Wenn an diesen Orten gesellschaftkritische Workshops und Veranstaltungen stattfinden dient das einer demokratischen Auseinandersetzung. Die Entscheidung des OVG zeigt, dass die demokratische Gewaltenteilung fehlerhaftes Handeln staatlicher Behörden unterbindet. Die Gerichte sind aktuell die Rettungsanker einer demokratisch verfassten Gesellschaft. Gäbe es die Gerichte nicht, wäre die Verfassung ohne Schutz. Ich wünsche der Band `<a href="http://feinesahnefischfilet.blogsport.de/" target="_blank">Feine Sahne Fischfilet</a>` bei ihren weiteren Schritten viel Erfolg.&#8221;</p>
<p>Peer Stolle, Rechtsanwalt des PWH e.V., erklärte: „Der VS hat versucht unverzichtbare Träger der Zivilgesellschaft und anerkannte Institutionen alternativer Jugendarbeit in der Öffentlichkeit zu diskreditieren. Dafür war er bereit die Grenzen dessen was rechtlich zulässig ist zu überschreiten. Es ist wichtig dass das OVG dem einen Riegel vorgeschoben hat“</p>
<p><strong>Zum Hintergrund:</strong></p>
<p>In die Kritik geraten war das Innenministerium bereits wegen seiner Auswahl der Anwaltskanzlei Latham &amp; Watkins, welche in den USA die in Deutschland als verfassungsfeindlich beobachtete Scientology-Sekte vertrat. Auf eine Kleine Anfrage der Grünen im Landtag teilte die Landesregierung im April mit, dass die Tätigkeit für Scientology dort durchaus bekannt war. Weiterhin stellte die Kanzlei allein für den Beschwerdeschriftsatz in den drei Verfahren ein Honorar von knapp 11.400 € in Rechnung.</p>
<p>In der ersten Instanz betrat das Verwaltungsgericht mit seiner Entscheidung juristisches Neuland. In ähnlichen Prozessen in Bayern und Brandenburg erlitt der Verfassungsschutz (VS) zwar bereits juristische Niederlagen, nachdem er Vereine jeweils als &#8216;linksextrem&#8217; bzw. als mit &#8216;Linksextremisten zusammenarbeitend&#8217; benannte. In M-V verlegte sich der Geheimdienst jedoch darauf nicht die Trägervereine der Orte zu stigmatisieren, sondern bezeichnete kurzerhand deren Lokale als Räume, in denen auch Linksextremisten verkehren würden. Die Wirkung ist indes dieselbe; das Gegenteil konnte auch das Innenministerium nicht glaubhaft darlegen. Allein die Nennung der Räumlichkeiten im Verfassungsschutzbericht bedeutet eine Sanktion, die z.B. Auswirkungen auf die Außenwirkung und Gemeinnützigkeit eines Vereins haben kann. Durch den Bericht erhält der VS die Kompetenz indirekt auf das Finanzamt einzuwirken und so einem Verein die Gemeinnützigkeit aberkennen zu lassen.</p>
<p>Dabei arbeitet der VS hierbei sogar verfassungswidrig: Laut Gesetz muss der VS-Bericht in verdächtige und erwiesene &#8216;extremistische&#8217; Bestrebungen von Vereinen oder Personenzusammenschlüssen unterscheiden. Dies geschieht jedoch beim mecklenburgischen Amt, wie auch bei fast allen anderen VS-Ämtern, nicht, wie eine Studie von Prof. Dr. Dietrich Murswiek von der Universität Freiburg ergab. Für die Nennung im VSBericht reicht es in M-V also schon aus, seine Räumlichkeiten für Veranstaltungen zur Verfügung zu stellen, von denen der VS nicht einmal beweisen muss, dass diese verfassungswidrig wären.</p>
<p>Was dies für zivilgesellschaftliches Engagement gerade in M-V bedeutet, kann man sich vorstellen: Welche Veranstaltung, welches Engagement stattfinden kann, unterliegt der Willkür des Geheimdienstes, denn eine wissenschaftliche Definition des &#8216;Linksextremismus&#8217; gibt es nicht. Die Ausschaltung der Unschuldsvermutung und die fatale Argumentation ?Du bist vielleicht kein Extremist, aber du könntest welche kennen und gar mit Ihnen zusammenarbeiten? stellt die demokratische Zivilgesellschaft und ihr Engagement unter Generalverdacht und kann sie lähmen. Einem Geheimdienst solche Kompetenzen zu übertragen halten wir für undemokratisch und mit Blick auf die aktive NPD und Neonaziszene im Bundesland für gefährlich.</p>
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		<title>Solidarität mit Lothar König</title>
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		<pubDate>Tue, 04 Jun 2013 07:36:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>johannes</dc:creator>
				<category><![CDATA[Blog]]></category>

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		<description><![CDATA[OFFENER BRIEF Sehr geehrter Lothar König, seit einigen Jahren kommt es in Dresden im Zusammenhang mit dem Gedenken an die Zerstörung der Stadt im Februar 1945 zu Aufmärschen neonazistischer und sogenannter nationaler Gruppen und Verbände. Auch im Februar 2011 haben Sie den Dresdner Bürgerinnen und Bürgern geholfen, sich diesen Gruppen und deren rassistischer Ideologie entgegenzustellen. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>
<p><a href="http://demokratiebrauchtuns.de/blog/solidaritat-mit-lothar-konig/attachment/pfarrer-lothar-ka%c2%b6nig/" rel="attachment wp-att-681"><img class="aligncenter size-full wp-image-681" title="Pfarrer Lothar KÃ¶nig" src="http://demokratiebrauchtuns.de/wp-content/uploads/2013/06/koenig.jpg" alt="" width="465" height="258" /></a></p>
<p>OFFENER BRIEF</p>
<p>Sehr geehrter Lothar König,</p>
<p>seit einigen Jahren kommt es in Dresden im Zusammenhang mit dem Gedenken an die Zerstörung der Stadt im Februar 1945 zu Aufmärschen neonazistischer und sogenannter nationaler Gruppen und Verbände. Auch im Februar 2011 haben Sie den Dresdner Bürgerinnen und Bürgern geholfen, sich diesen Gruppen und deren rassistischer Ideologie entgegenzustellen. Hierfür danken wir Ihnen ausdrücklich. <span id="more-680"></span></p>
<p>Es befremdet uns, dass Sie und andere aktive Bürgerinnen und Bürger wegen „Landfriedensbruch im besonders schweren Fall“ in Dresden vor Gericht stehen.</p>
<p>Wir sind davon überzeugt, dass sowohl ein bürgerschaftliches Vorgehen, wie das Ihre, als auch ein konsequentes politisches und juristisches Vorgehen gegen neonazistische Gruppen und nationalsozialistische Aufmärsche dringend geboten ist. Denn deren rassistische Einstellungen sind geeignet, unsere demokratische Gesellschaft in ihren Grundfesten zu erschüttern. Jede Form dieser Ideologie stellt eine ständige existentielle Bedrohung für diejenigen dar, die nicht in das geschlossene Weltbild neonazistischer Gruppen passen, wie die NSU-Mordserie und die vielen hundert anderen Todesopfer durch rechte Gewalt zeigen.</p>
<p>Wir hoffen darauf, dass im Prozess genau diese Notwendigkeit festgestellt und Ihre Ausübung von Grundrechten nicht unter Strafe gestellt wird.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen:</p>
<ul>
<li>Ingrid Albani, Pfarrerin i.R., Dresden</li>
<li>Carola Ancot, Pfarrerin, Dresden</li>
<li>Prof. Dr. Mark Arenhövel, Hochschullehrer,  Dresden</li>
<li>Jörg Bader, Diplom-Ingenieur, Radebeul</li>
<li>Dr. Uta Bader, Ärztin, Dresden</li>
<li>Mathias Bartsch, Pfarrer, Dresden</li>
<li>Superintendent Christian Behr, Pfarrer,  Dresden</li>
<li>Prof. Dr. Anja Besand, Hochschullehrerin, Dresden</li>
<li>Dr. Jakob Bickhardt, Arzt, Dresden</li>
<li>Roswitha Bickhardt, Gemeindepädagogin, Meißen</li>
<li>Friedemann Bringt, Sozialpädagoge, Dresden</li>
<li>Jochen Flade, Diplom – Restaurator, Dresden</li>
<li>Dr. Heino Falcke, Probst i.R., Erfurt</li>
<li>Joachim Garstecki, Theologe, Magdeburg</li>
<li>DM Karin Gronke, Ärztin, Dresden</li>
<li>Karla Groschwitz, Kirchenbezirkssozialarbeit, Auerbach</li>
<li>Synodale der EKD</li>
<li>Sylvia Gunstheimer, Dozentin, Radebeul</li>
<li>Grit Hanneforth, Kulturwissenschaftlerin, Dresden</li>
<li>Felicitas Heinrich, Krankenschwester, Meißen</li>
<li>Hans-Rainer Heinrich, Bauingenieur, Meißen</li>
<li>Hellfried Hering, Diplom-Ingenieur, Dresden</li>
<li>Monika Hering, Bibliotheksmitarbeiterin, Dresden</li>
<li>Diedrich Immer, Pastor, Görlitz</li>
<li>Erich Kell, Physiker, Dresden</li>
<li>Dr. Leila Kell, Rentnerin, Dresden</li>
<li>Almuth Kolditz, Lehrerin, Dresden</li>
<li>Dr. Martin Kolditz, Arzt, Dresden</li>
<li>Gunter Krause, Diakon/Sozialarbeiter, Dresden</li>
<li>Dr. Eckart Laake, Arzt, Moritzburg</li>
<li>Sabine Laake, Diplom-Ingenieurin,  Moritzburg</li>
<li>Dr. Harald Lamprecht, Pfarrer, Dresden</li>
<li>Susanne Liedke, Biblothekarin, Weinböhla</li>
<li>Prof. Dr. Ulf Liedke, Hochschullehrer,  Weinböhla</li>
<li>Dr. Gottfried Lobeck, Arzt, Dresden</li>
<li>Karl-Heinz Maischner, Pfarrer, Dresden</li>
<li>Jörg Michel, Pfarrer, Hoyerswerda</li>
<li>Dr. Dolores Mieth, Ärztin, Dresden</li>
<li>Christine Müller, Diplom-Religionspädagogin, Leipzig</li>
<li>Christoph Müller, (auch Paul Hoorn, Musiker &#8220;Das Blaue Einhorn&#8221;) wissenschaftlicher Mitarbeiter, Dresden</li>
<li>Bernd Oehler, Pfarrer, Meißen</li>
<li>Clemens Oehmichen, Student, Radebeul</li>
<li>Eva Oehmichen, Augenoptikerin und Stadträtin, Radebeul</li>
<li>Prof. Dr. Frank Oehmichen, Arzt,  Radebeul</li>
<li>Maria Oehmichen,  Studentin,  Radebeul</li>
<li>Martin Oehmichen,  Auszubildender, Radebeul</li>
<li>Markus Raschka, Kirchenbeamter, Dresden</li>
<li>Konstanze Richter, Kunsthistorikerin, Dresden</li>
<li>Dr. Matthias Richter, Pfarrer, Dresden</li>
<li>Gerd Röthig, Pfarrer, Niesky</li>
<li>Hans-Justus Strümpfel, Pfarrer i.R., Dessau</li>
<li>Elisabeth Sauer, Lehrerin i.R., Radebeul</li>
<li>Oberkirchenrat Peter Sauer, Pfarrer i.R., Radebeul</li>
<li>Beate Schmidt, Ärztin, Dresden</li>
<li>Dr. Frank Schmidt, Arzt, Dresden</li>
<li>Hanno Schmidt, Pfarrer i.R., Dresden</li>
<li>Wiltraut Schmidt, Theologin, Dresden</li>
<li>Dr. Julia Schulze Wessel, wissenschaftliche Mitarbeiterin, Dresden</li>
<li>Matthias Tischer, Arzt, Radebeul</li>
<li>Beate Wagner, Diplomökonom, Großnaundorf</li>
<li>Prof. Dr. Harald Wagner, Hochschullehrer,  Großnaundorf</li>
</ul>
</div>
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		</item>
		<item>
		<title>Au Backes! &#8211; Auszeichnung abgelehnt</title>
		<link>http://demokratiebrauchtuns.de/blog/au-backes-auszeichnung-abgelehnt/</link>
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		<pubDate>Fri, 24 May 2013 11:41:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>johannes</dc:creator>
				<category><![CDATA[Blog]]></category>

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		<description><![CDATA[Der antirassistische und antifaschistische Ratschlag aus Thüringen lehnte eine bundesweite Auszeichnung gegen Extremismus ab. Die Begründung: &#8220;Eine Einteilung in engagierte Bürgerinnen und Bürger einerseits und &#8216;gefährliche Linksextremisten&#8217; andererseits lehnen wir ab&#8221;. Wer im Extremismus das Problem sehe, könne die Ursachen für Ausgrenzung in der Mehrheitsgesellschaft nicht in den Blick nehmen. Hier die Dokumentation: Der antirassistische [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der antirassistische und antifaschistische Ratschlag aus Thüringen lehnte eine bundesweite Auszeichnung gegen Extremismus ab. Die Begründung: &#8220;Eine Einteilung in engagierte Bürgerinnen und Bürger einerseits und &#8216;gefährliche Linksextremisten&#8217; andererseits lehnen wir ab&#8221;. Wer im Extremismus das Problem sehe, könne die Ursachen für Ausgrenzung in der Mehrheitsgesellschaft nicht in den Blick nehmen.<span id="more-676"></span><br />
Hier die Dokumentation:<br />
<strong><br />
Der antirassistische und antifaschistische Ratschlag aus Thüringen lehnt die bundesweite Auszeichnung gegen Extremismus ab. Wer im Extremismus das Problem sehe, könne die Ursachen für Ausgrenzung in der Mehrheitsgesellschaft nicht in dem Blick nehmen.</strong></p>
<p>Elf Projekte aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sollten am gestrigen Donnerstag als Preisträger im bundesweiten Wettbewerb „Aktiv für Demokratie und Toleranz“ 2012 geehrt werden. Vergeben wird dieser Preis vom „Bündnis für Demokratie. Gegen Extremismus und Gewalt“, das im Jahr 2000 gemeinsam vom Justiz- und Innenministerium gegründet wurde. Das höchste Preisgeld in Höhe von 4.000 Euro sollte dabei der antirassistische und antifaschistische Ratschlag aus Thüringen erhalten, doch der hat den Preis am Donnerstagnachmittag in Chemnitz abgelehnt.</p>
<p><em>„Zwar freuen wir uns, dass unser langjähriges Engagement gegen Nazis und soziale Ausgrenzung gewürdigt werden soll. Aber eine Einteilung in engagierte Bürgerinnen und Bürger einerseits und &#8216;gefährliche Linksextremisten&#8217; andererseits lehnen wir ab. Einen Preis, der unter dem politischen Kampfbegriff Extremismus vergeben wird, können wir deshalb nicht annehmen“</em>, begründete eine Sprecherin die Entscheidung des Bündnisses. Wer im Extremismus das Problem sehe, könne zudem die Ursachen für Ausgrenzung in der Mehrheitsgesellschaft nicht in dem Blick nehmen.</p>
<p>Der antirassistische und antifaschistische Ratschlag wird jährlich von mehr als 30 Vereinen, Antifagruppen, Gewerkschaften, Bürgerbündnissen, Parteien, und Einzelpersonen jeweils im November organisiert. Er findet seit 22 Jahren an wechselnden Orten in Thüringen statt und ist in dieser Kontinuität und Breite bundesweit einzigartig. Kritik haben die Preisträger darüber hinaus an der geplanten Preisübergabe durch Professor Dr. Uwe Backes geübt. <em>„Uwe Backes ist einer der einflussreichsten Propagandisten der Extremismustheorie, eine Preisübergabe durch ihn ist für uns nicht akzeptabel“</em>, hieß es weiter. Backes ist Mitherausgeber des Jahrbuchs für Extremismus und Demokratie und stellvertretender Direktor des umstrittenen Hannah-Arendt-Instituts in Dresden. Dessen Mitarbeiter Lothar Fritze hatte im Jahr 1999 die moralische Legitimation des Hitler-Attentäters Georg Elsers bezweifelt und dem einfachen Schreiner Elser den gesellschaftlichen Einblick abgesprochen, die Tragweite seiner Tat überblicken zu können.</p>
<p>Bereits im November 2010 hatte der Pirnaer Verein <a href="http://www.akubiz.de/index.php">AkuBiZ</a> die Annahme des sächsischen Demokratiepreises verweigert, weil der Preis an die Unterzeichnung der in die Kritik geratenen sächsischen Extremismusklausel geknüpft war.</p>
<p>Ungeachtet der Preisablehnung wird der<a href="http://ratschlag-thueringen.de/"> antirassistische und antifaschistische Ratschlag</a> in diesem Jahr am 2. November im thüringischen Suhl stattfinden.</p>
<p><strong>Die Erklärung im Wortlaut</strong></p>
<p><em>Wir freuen uns über diesen Preis. Wir freuen uns, dass unser langjähriges Engagement gegen Nazis und soziale Ausgrenzung dadurch unterstützt werden soll. Der Ratschlag kämpft seit 22 Jahren gegen Nazis, gegen Rassismus und Antisemitismus, gegen den Extremismus der Mitte und die Gewalt der Verhältnisse, wie sie z.B. in rassistischen Sondergesetzen und staatlicher Repression zum Ausdruck kommt.</em></p>
<p><em>Unser Engagement war in den letzten 22 Jahren immer breit, offen und plural. Der Ratschlag wird organisiert von vielen Einzelpersonen und Gruppen. Darunter sind Autonome und Gewerkschafterinnen, Parteivertreter und Linksradikale, Christinnen und Kommunisten, Honoratiorinnen und ganz normale Leute von nebenan.</em></p>
<p><em>Einer von nebenan, mit dem wir uns bei einem Ratschlag beschäftigt haben, war Georg Elser. Als er ab Herbst 1938 ein Bombenattentat gegen Hitler geplant hat, wusste er, was bevorstand. Der Hilfsarbeiter Elser hat sich dem NS konsequent entgegengestellt, er war bereit dafür alle Regeln zu brechen. Manche nehmen ihm noch heute diesen Regelbruch übel. Aus dem Dresdner Institut für Totalitarismusforschung heißt es, Elser sei kein Vorbild für antifaschistisches Handeln, da bei seinem Attentatsversuch auf Hitler auch andere starben und er als kleiner Arbeiter nicht in der Lage gewesen sei, die Verhältnisse zu durchschauen und sein Handeln ausreichend zu begründen.</em></p>
<p><em>Einer der geistigen Väter dieses ausgrenzenden Diskurses ist der stellvertretende Leiter des Totalitarismus-Instituts Uwe Backes. Er hat den Angriff auf Georg Elser unterstützt. Wer heute Georg Elser moralisch verurteilt, tut dies, um einen bestimmten Teil des Widerstands gegen den Nationalsozialismus zu diskreditieren. Dieser Angriff kommt nicht zufällig aus dem selben Spektrum, das auch heute bestimmte Teile des Antifaschismus angreift. Es gibt hier eine Kontinuität: Wer totalitarismustheoretisch die Gegner des Nationalsozialismus zu Tätern umdefiniert, verharmlost den NS. Wer mit der Extremismusdoktrin die Menschen, die sich gegen Nazis engagieren mit dem NSU in einen Topf wirft, der jahrelang unter den Augen des Staates morden konnte, verhöhnt die Opfer des aktuellen Nazismus.</em></p>
<p><em>Eine Teilung in engagierte Bürgerinnen und Bürger einerseits und „gefährliche Linksextremisten“ andererseits lehnen wir ab. Der politische Kampfbegriff Extremismus heißt am Ende doch nur, dass alle, die über ein geduldetes Maß hinaus die politischen Verhältnisse kritisieren, ausgegrenzt, ausspioniert und kriminalisiert werden sollen. Die Friedens- und Umweltbewegung der DDR war in diesem Sinne extremistisch, genau wie all diejenigen, die finden, dass der Kapitalismus evtl. doch nicht dafür sorgt, dass alle Menschen satt und glücklich werden.</em></p>
<p>Das politische Koordinatensystem der Extremismusdoktrin gaukelt uns vor, dass Menschenfeindlichkeit ein Problem extremer Ränder der Gesellschaft sei. Es trägt damit dazu bei, zu verschleiern, wie sehr Rassismus, Antisemitismus und soziale Ausgrenzung Einstellungen der Mehrheitsgesellschaft sind. Das Ziel dieser Diskursstrategie ist klar: Jede radikale Kritik des Bestehenden soll aus dem Universum des Verhandelbaren ausgeschlossen werden. Aber antifaschistische Engagement ist zum Scheitern verurteilt, wenn es sich darauf beschränkt, allein gegen Nazis vorzugehen. Das Motto des Ratschlags im Jahr 2000 in Jena war entsprechend: „Wehret den Zuständen!“</p>
<p><em>Im Thüringen der 1990er Jahren haben wir für unser Engagement keinen Preis bekommen, sondern wurden dafür beschimpft. Sich antirassistisch zu äußern und dies auch öffentlich sichtbar zu zeigen wäre ohne die tatkräftige Hilfe der Autonomen Antifa nicht möglich gewesen. Der Ratschlag steht nach wie vor politisch dazu, dass unter seinem Dach die gesamte Breite des Antifaschismus ihren Platz hat. Und das meint explizit auch den Teil, der aneckt, sich streitbar äußert und Regeln verletzt. Der Ratschlag wird es sich auch in Zukunft nicht nehmen lassen, die Verhältnisse, auf deren Boden Rassismus und Antisemitismus gedeihen, auch radikal in Frage zu stellen und extrem deutlich zu kritisieren. Das „Bündnis für Demokratie und Toleranz &#8211; gegen Extremismus und Gewalt (BfDT)“ orientiert sich an der Extremismustheorie. Diese ist wie der Verfassungsschutz, der diese Theorie seit Jahren versucht, salonfähig zu machen, gescheitert. Wir bedanken uns bei denen, die uns für unser kritisches Engagement auszeichnen wollen. Wir können den Preis aber aufgrund seines Titels und aus der Hand von Uwe Backes nicht annehmen.</em></p>
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		<title>Gutachten zur Verstetigung der finanziellen Mittel zur Demokratieförderung und Bekämpfung des Neonazismus</title>
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		<pubDate>Fri, 15 Mar 2013 12:06:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>johannes</dc:creator>
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		<description><![CDATA[„Eine langfristige, dauerhafte Finanzierung der Arbeit gegen Neonazismus und für Demokratieförderung ist verfassungsrechtlich möglich.“ Dies ist das Ergebnis eines Gutachtens der Staatsrechtler Prof. Dr. Ulrich Battis (HU Berlin), Joachim Grigoleit (TU Dortmund) und Dr. Franziska Drohsel, das von den Zentralräten, Gewerkschaften und Initiativen gegen Rechtsextremismus in Auftrag gegeben wurde. Auch der Verein für Demokratische Kultur [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://demokratiebrauchtuns.de/blog/gutachten-zur-verstetigung-der-finanziellen-mittel-zur-demokratieforderung-und-bekampfung-des-neonazismus/attachment/gutachten_web/" rel="attachment wp-att-670"><img class="alignleft size-full wp-image-670" title="gutachten_web" src="http://demokratiebrauchtuns.de/wp-content/uploads/2013/03/gutachten_web.jpg" alt="" width="200" height="150" /></a>„Eine langfristige, dauerhafte Finanzierung der Arbeit gegen Neonazismus und für Demokratieförderung ist verfassungsrechtlich möglich.“ Dies ist das Ergebnis eines Gutachtens der Staatsrechtler Prof. Dr. Ulrich Battis (HU Berlin), Joachim Grigoleit (TU Dortmund) und Dr. Franziska Drohsel, das von den Zentralräten, Gewerkschaften und Initiativen gegen Rechtsextremismus in Auftrag gegeben wurde.<span id="more-663"></span></p>
<p>Auch der Verein für Demokratische Kultur zählte zu eben diesen Auftraggebern, die sich für eine dauerhafte Finanzierung der Projekte gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und Islamfeindlichkeit einsetzen.</p>
<p>Folgend ein Statement der Geschäftsführerin des Vereins für Demokratische Kultur und der Projektleiterin der <strong><a href="http://www.mbr-berlin.de/" target="_blank">Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus</a></strong>, Bianca Klose, zu der prekären Situation der Initiativen:</p>
<p>„Es ist absurd zu glauben, dass die Probleme mit Rechtsextremismus und Rassismus durch befristete Programme gelöst werden können. Wir sehen das hier in Berlin immer wieder: Rechtsextreme Gruppen lösen sich zwar immer wieder auf, aber machen sofort unter anderem Label weiter. Verschwinden tun sie nicht. Genauso darf die kontinuierliche Beratung von zivilgesellschaftlichen Akteuren, die sich gegen Rechtsextremismus engagieren, nicht verschwinden. Seit Beginn der Bundesprogramme kämpfen die Projekte gegen Rechtsextremismus ständig um eine dauerhafte Finanzierung. Das muss endlich ein Ende haben.“</p>
<p><strong><a href="http://www.amadeu-antonio-stiftung.de/w/files/pdfs/gutachten.pdf" target="_blank">Das Gutachten</a></strong> sowie nähere Informationen dazu erhalten Sie auf der Website der <strong><a href="http://www.amadeu-antonio-stiftung.de/aktuelles/gutachten-dauerhafte-foerderung-der-projekte-gegen-rechtsextremismus-ist-notwendig-und-moeglich/" target="_blank">Amadeu Antonio Stiftung</a></strong>.</p>
<p>Weitere Artikel zum Gutachten finden Sie unter anderem auf folgenden Seiten:</p>
<ul>
<li><strong><a href="http://www.neues-deutschland.de/artikel/815678.initiativen-gegen-rechts-fordern-dauerhafte-foerderung.html" target="_blank">Neuen Deutschland</a></strong></li>
<li><strong><a href="http://hajofunke.wordpress.com/2013/03/13/gutachten-gegen-projektitis-regierung-muss-dauerhafte-verantwortung-gegen-rechtsextremismus-ubernehmen/" target="_blank">Hajo Funke</a></strong></li>
<li><strong><a href="http://www.gruene-bundestag.de/presse/pressemitteilungen_ID_2000147/2013/nachhaltig-demokratie-foerdern_ID_4387723.html" target="_blank">Die Grünen Bundestagsfraktion</a></strong></li>
<li><strong><a href="https://www.spdfraktion.de/presse/pressemitteilungen/gutachten-bund-ist-bei-finanzierung-der-arbeit-gegen-rechts-zust%C3%A4ndig" target="_blank">SPD Bundestagsfraktion</a></strong></li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Warum wir gegen die Extremismusklausel nicht gewinnen konnten</title>
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		<pubDate>Tue, 05 Mar 2013 08:41:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>johannes</dc:creator>
				<category><![CDATA[Blog]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Akubiz schreibt: Im April 2011 beantragten wir aus den Mitteln des Lokalen Aktionsplanes (LAP), die das Bundesfamilienministerium bereitstellt und der jeweilige Landkreis verwaltet, eine Förderung über 600,00 € um einen Flyer über das ehemalige Außenlager des KZ Flossenbürg in Königstein herstellen zu können. Dieses Vorhaben wurde vom Begleitausschuss des LAP als förderwürdig eingestuft und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://demokratiebrauchtuns.de/blog/warum-wir-gegen-die-extremismusklausel-nicht-gewinnen-konnten/attachment/mis-trauen/" rel="attachment wp-att-655"><img class="alignleft size-full wp-image-655" title="miß-trauen" src="http://demokratiebrauchtuns.de/wp-content/uploads/2013/03/miß-trauen.jpg" alt="" width="140" height="200" /></a>Das<a href="http://www.akubiz.de/index.php/News/warum-wir-gegen-die-extremismusklausel-nicht-gewinnen-konnten.html" target="_blank"> Akubiz</a> schreibt: Im April 2011 beantragten wir aus den Mitteln des Lokalen Aktionsplanes (LAP), die das Bundesfamilienministerium bereitstellt und der jeweilige Landkreis verwaltet, eine Förderung über 600,00 € um einen Flyer über das ehemalige Außenlager des KZ Flossenbürg in Königstein herstellen zu können. Dieses Vorhaben wurde vom Begleitausschuss des LAP als förderwürdig eingestuft und die Förderung bewilligt. Mit der Bewilligung wurde uns die Extremismusklausel, euphemistisch als Demokratieerklärung bezeichnet, vorgelegt. Gegen diese legten wir Widerspruch ein, der Landkreis als Verwalterin des Geldes lehnte diesen ab und wir klagten im November 2011 gegen die Extremismusklausel. Am 25. April 2012 erklärt das Verwaltungsgericht (VG) Dresden die Extremismusklausel als rechtswidrig.<span id="more-654"></span></p>
<p><strong>Wie war es zu diesem Urteil gekommen?</strong></p>
<p>Da der abgelehnte Widerspruch aus 2011 und die Verhandlung erst in 2012 war, mußten wir ein berechtigtes Interesse an der Fortsetzung der Klage haben. Das haben wir, da uns in der Vergangenheit regelmäßig mehrere Projekte jährlich durch öffentliche Förderungen unterstützt wurden. Dabei kam es nie zu Kritik an uns oder der Durchführung der Projekte, weder inhaltlich noch sachlich, durch die prüfenden Behörden. Die Projekte müssen also im Sinne einer Demokratieförderung gewesen sein. Wir hatten und haben auch in der Zukunft das berechtigte Interesse an einer gerichtlichen Entscheidung und so wurde hilfweise aus der Klage gegen die Extremismusklausel eine Fortsetzungsfeststellungsklage, die durch das Verwaltungsgericht Dresden in unserem Sinne entschieden wurde.</p>
<p>Das VG Dresden ließ, wegen der grundsätzlichen Bedeutung, die Berufung gegen das Urteil zu. Der Landkreis Sächsische Schweiz nutzte dieses Mittel und legte am 25. Juli 2012 Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen ein. Mitten im Verfahren, am 14. September 2012, änderte das Bundesfamilienministerium die Extremismusklausel. Das geschah wohlwissend, dass sie auch dieses Mal mit wehenden Fahnen vor dem OVG verlieren werden. Unser Interesse an einem Urteil zu unserem Antrag mit der &#8220;alten&#8221; Extremismusklausel war also aus Sicht des Gerichtes hinfällig geworden. Wir konnten danach vor dem OVG Bautzen nur noch verlieren und erklärten daher die Erledigung des Berufungsverfahrens. Das hat für uns folgenden Vorteil: Zwar beschließt das OVG, dass das Urteil des VG Dresden wirkungslos ist, aber dem Urteil wird durch ein höheres Gericht in diesem Verfahren nicht widersprochen. Es wird dem politischen Lebenslauf der Bundesfamilienministerin Kristina Schröder immer wie ein Makel anhaften, eine Extremismusklausel vorgelegt zu haben, die rechtswidrig war. Und das wider besseren Wissens.</p>
<p><strong>Was wird jetzt mit der neuen Extremismusklausel, die uns vorgelegt wurde?</strong></p>
<p>Letztes Jahr beantragten wir wieder eine Förderung durch den LAP. Zu diesem wurde uns wieder eine Extremismusklausel, erst die &#8220;Alte&#8221;, dann die &#8220;Neue&#8221; vorgelegt. Dieser widersprachen wir und der Landkreis wollte den Ausgang des ersten Verfahrens abwarten, um über unseren Widerspruch zu entscheiden. Unser Widerspruch wurde mittlerweile abgelehnt und wir haben Klage vor dem Verwaltungsgericht Dresden gegen die neue Extremismusklausel eingelegt. Auch diese Extremismusklausel stellt die Bürger_innen unter Generalverdacht, sie fordert einen einseitigen Bekenntniszwang zu einem Staat, dessen Institutionen mehrfach schon gegen Rechtsterrorismus versagt haben und ist ein geistiger Rollback in die 70er Jahre. Sie gehört abgeschafft.</p>
<p>Über den Stand des Verfahrens und mögliche Prozesstermine werden wir euch rechtzeitig informieren.</p>
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		<title>Hände weg von der Gemeinnützigkeit des Frauenverbands Courage!</title>
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		<pubDate>Thu, 28 Feb 2013 09:52:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>johannes</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wir protestieren entschieden gegen die Mitteilung des Finanzamtes Wuppertal vom 14.12., das dem Frauenverband Courage e.V. rückwirkend ab 2010 die Gemeinnützigkeit entziehen will! Das bedeutet: Wegfall von Spendenbescheinigungen und Steuervergünstigungen. Stattdessen finanzielle Nachforderungen an die Verbandskasse. Die Begründung lautet:  &#8220;Der Verein wurde im Verfassungsschutzbericht 2010 als Vereinigung erwähnt, bei der es belegbare Hinweise für eine [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://demokratiebrauchtuns.de/blog/hande-weg-von-der-gemeinnutzigkeit-des-frauenverbands-courage/attachment/logo-freigestellt/" rel="attachment wp-att-650"><img class="alignleft size-full wp-image-650" title="logo-freigestellt" src="http://demokratiebrauchtuns.de/wp-content/uploads/2013/02/logo-freigestellt.png" alt="" width="90" height="85" /></a>Wir protestieren entschieden gegen die Mitteilung des Finanzamtes Wuppertal vom 14.12., das dem <a href="http://fvcourage.de/" target="_blank">Frauenverband Courage e.V.</a> rückwirkend ab 2010 die Gemeinnützigkeit entziehen will!<span id="more-649"></span></p>
<p>Das bedeutet: Wegfall von Spendenbescheinigungen und Steuervergünstigungen. Stattdessen finanzielle Nachforderungen an die Verbandskasse. Die Begründung lautet:  &#8220;Der Verein wurde im Verfassungsschutzbericht 2010 als Vereinigung erwähnt, bei der es belegbare Hinweise für eine Einstufung als extremistische Vereinigung gibt.” Der Bundesvorstand hat Einspruch dagegen eingelegt. Die angeblichen Hinweise sind nichts anderes als die – nicht belegbare, weil unwahre &#8211; Behauptung, Courage sei „Vorfeldorganisation“ bzw. „Frauenverband der MLPD (Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands).&#8221;</p>
<p>Ganz klar belegt ist hingegen:<br />
→ Courage ist überparteilich, demokratisch, antifaschistisch und finanziell unabhängig und steht für den breiten Zusammenschluss der Frauenbewegung ohne antikommunistische Ausgrenzung. Bei uns steht der Einsatz für die Befreiung der Frau im Mittelpunkt, nicht irgendein Parteibuch. Auf dieser Grundlage schließen wir uns im Verband und darüber hinaus zusammen. Wir werden uns von einem Finanzamt nicht vorschreiben lassen, mit wem wir zusammenarbeiten dürfen! Das verstehen wir unter echter Demokratie.</p>
<p>→ Courage ist gemeinnützig. Unser Programm und unser Engagement berühren brennende Fragen der gesellschaftlichen Entwicklung. Seit mehr als 20 Jahren engagieren sich im Frauenverband Courage ehrenamtlich und uneigennützig Frauen und Mädchen für die gesellschaftliche Gleichstellung der Frauen, gegen Frauendiskriminierung, gegen jede Form der Gewalt an Frauen &#8211; weltweit. Dazu gehört eine kämpferische Interessensvertretung, die mehr will als nur eine formale Gleichstellung auf dem Papier, sondern eine gesellschaftliche Zukunft, in der der Mensch und der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen im Mittelpunkt stehen und nicht der Profit. Die ungeheuerliche Entscheidung der Aberkennung der Gemeinnützigkeit ist nicht aufgrund des Programms und der Tätigkeit von Courage getroffen, sondern durch den Bericht eines Organs, das ohne jede Beweispflicht Behauptungen und Diffamierungen in die Welt setzen kann und gleichzeitig seit Jahren faschistischen Umtrieben Spielraum gibt bis hin zur Vertuschung der feigen NSU-Morde?!</p>
<p><strong>Das ist extrem undemokratisch und auf keinen Fall zu akzeptieren!</strong></p>
<p>Besonders empörend ist dieses Vorgehen nachdem 2012 eine breite demokratische Öffentlichkeit &#8220;die &#8216;Verfassungsschutzklausel&#8217; im Jahressteuergesetz 2013 abwenden konnte, die eine Verschärfung des bereits bestehenden §51 Absatz 3 Abgabenordnung bedeutet hätte. Wieso betreibt ein Finanzamt in einem sozialdemokratisch regierten Bundesland solch eine frauenfeindliche Politik?</p>
<p>Wir rufen alle demokratischen, fortschrittlichen, antifaschistischen, gesellschaftskritischen Vereine und Einzelpersonen auf:</p>
<p><strong> Macht diesen Vorgang einer breiten Öffentlichkeit bekannt, protestiert beim Finanzamt Wuppertal.</strong></p>
<p><strong> Schickt Protest- und Solidaritätserklärungen, Kopien bitte an den Bundesvorstand Courage an: <a href="mailto:v-courage-gemeinnuetzig@web.de" target="_blank">fv-courage-gemeinnuetzig@web.de</a></strong></p>
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		<title>Zivilgesellschaft und Kirchen fordern nachhaltiges Engagement gegen Rechtsextremismus</title>
		<link>http://demokratiebrauchtuns.de/blog/zivilgesellschaft-und-kirchen-fordern-nachhaltiges-engagement-gegen-rechtsextremismus/</link>
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		<pubDate>Fri, 22 Feb 2013 09:03:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>johannes</dc:creator>
				<category><![CDATA[Blog]]></category>

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		<description><![CDATA[Den Aufbau einer nachhaltigen Förderstruktur für Projekte gegen Rechts fordern die Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratieentwicklung (BAGD) und die Bundesarbeitsgemeinschaft Kirche und Rechtsextremismus (BAGKR) in ihrem Positionspapier zu den Bundestagswahlen 2013. Die Arbeit für Demokratie stärken – für eine nachhaltige Präventions- und Interventionsarchitektur gegen Rechtsextremismus und Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit Am 4. November 2011 führte die Aufdeckung des NSU-Terrors die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://demokratiebrauchtuns.de/blog/zivilgesellschaft-und-kirchen-fordern-nachhaltiges-engagement-gegen-rechtsextremismus/attachment/logo_bag_kr/" rel="attachment wp-att-643"><img class="alignleft size-full wp-image-643" title="logo_bag_kr" src="http://demokratiebrauchtuns.de/wp-content/uploads/2013/02/logo_bag_kr.gif" alt="" width="151" height="199" /></a>Den Aufbau einer nachhaltigen Förderstruktur für Projekte gegen Rechts fordern die Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratieentwicklung (BAGD) und die <a href="http://www.bagkr.de/" target="_blank">Bundesarbeitsgemeinschaft Kirche und Rechtsextremismus</a> (BAGKR) in ihrem Positionspapier zu den Bundestagswahlen 2013.<span id="more-642"></span></p>
<p><strong>Die Arbeit für Demokratie stärken – für eine nachhaltige Präventions- und Interventionsarchitektur gegen Rechtsextremismus und Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit</strong></p>
<p>Am 4. November 2011 führte die Aufdeckung des NSU-Terrors die tödliche Dimension des Rechtsextremismus vor Augen. Zwanzig Jahre nach den Pogromen und Brandanschlägen in Rostock, Mölln und Solingen wurde erneut das erschreckende Ausmaß rassistisch motivierter Gewalt in Deutschland deutlich. Auch in der Gegenwart stellen Rechtsextremismus und Rassismus eine Herausforderung für die Demokratie dar. Noch immer ereignen sich alle 30 Minuten eine rechte Straftat und jeden Tag mindestens zwei bis drei rechte Gewaltstraftaten. Noch immer propagieren Neonazis auf der Straße und in den Parlamenten ihre menschverachtende Ideologie. Dies und die Befunde aus dem Antisemitismusbericht der Expertenkommission des deutschen Bundestages sowie die Untersuchungsergebnisse der Brähler-Decker-Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung und des Bielefelder Instituts zu Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit machen eines deutlich: Rechtsextremismus, Rassismus, Islamfeindschaft, Antisemitismus, Sexismus und Antiziganismus sowie der Abwertung von Obdachlosen, Langzeitarbeitslosen und Menschen mit Behinderungen muss engagiert und entschlossen entgegengetreten werden. Hierzu bedarf es einer nachhaltigen Prävention- und Interventionsarchitektur für eine demokratische Kultur in Deutschland.</p>
<p>Die Programme des Bundesfamilienministeriums, die bisher entscheidend die Arbeit gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus finanzieren, laufen Ende 2013 aus. Noch gibt es keine konkreten Pläne zur Weiterführung dieser Arbeit über dieses Jahr hinaus. Während die Regierungskoalition den Sicherheitsetat des Bundesinnenministeriums im Millionen Euro Bereich erhöhte, fanden entsprechende Verpflichtungsermächtigungen für das Familienministerium in den Folgejahren keine Mehrheit im Bundestag. Angesichts der bevorstehenden Bundestagswahl wenden sich die Träger der Beratungs- und Bildungsarbeit für Demokratie an die demokratischen Parteien und fordern sie auf, mit ihnen gemeinsam ein tragfähiges Konzept zur Sicherung der zivilgesellschaftlichen Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus und Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit zu entwickeln.</p>
<p><strong>Sicherung der Projekte bis zum Start einer neuen Finanzierung</strong></p>
<p>Aus den Erfahrungen der Vergangenheit ist bekannt, dass durch die anstehende Bundestagswahl der Haushalt für das Folgejahr erst sehr viel später verabschiedet werden wird. Dadurch kann auch die Weiterfinanzierung dieser wichtigen Arbeit durch ein noch zu beschließendes Bundesförderprogramm für einen langen Zeitraum unterbrochen werden. Im schlechtesten Fall bedeutet dies, dass von Ende Dezember 2013 bis frühestens Oktober 2014 keine mobile Beratung bei Neonazi-Vorfällen an Schulen, keine Hilfe für Betroffene rechter Gewalt und keine Bildungsarbeit gegen Antisemitismus stattfinden kann. Neben dem Abbruch dieser und weiterer seit Jahren bewährten und qualitativ hochwertigen Arbeit wäre zudem eine massive Abwanderung von engagierten Mitarbeiter_innen zu befürchten. Daher wird eine Übergangsregelung für die Zeit bis zu einer Entscheidung einer künftigen Bundesregierung über eine Fortführung der Programme dringend benötigt:</p>
<ul>
<li>Verlängerung des Bundesprogramms „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ um mindesten ein halbes Jahr</li>
<li>finanzielle Absicherung der Projekte in den Beratungsnetzwerken gegen Rechtsextremismus im Verlängerungszeitraum</li>
</ul>
<p><strong>Kritische Überprüfung der bisherigen Bundesprogramme</strong></p>
<p>In den letzten 13 Jahren sind viele der erfolgreichen Aktivitäten, Projekte und Prozesse gegen Rechtsextremismus lediglich zeitlich begrenzt sowie projekt- und programmabhängig gefördert worden. In der Praxis bedeutet dies einen hohen Verwaltungsaufwand durch jährliche Antragsverfahren. Darüber hinaus stellen die hohen Kofinanzierungsanteile eine erhebliche Hürde für die Realisierung von Projekten dar. Überdies führt die Befristung der Förderung regelmäßig zu einer Verunsicherung der Initiativen sowie zu einem massiven Wissensverlust insbesondere in der präventiven Bildungsarbeit. Vor allem in diesem Bereich kann vorhandenes Potential durch den modellhaften Charakter bzw. die kleinteilige Förderung der Projekte nur unzureichend genutzt werden. Erfahrungen und Kompetenzen der Projekte finden so kaum Verstetigung in den Regelstrukturen. Problematisch ist auch die Fokussierung auf die Zielgruppe Jugend, zeigen doch Studien der Einstellungsforschung, dass gerade bei älteren Menschen Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und Autoritarismus besonders verbreitet sind.</p>
<p>Die Arbeit gegen Rechtsextremismus bedarf zudem einer breiten gesellschaftlichen Anerkennung. Seit 2010 jedoch werden viele der hier tätigen Initiativen von einem staatlichen Misstrauen begleitet. Ausdruck dessen sind die Extremismusklausel und die wachsende Abhängigkeit der Träger von Verwaltungsstrukturen in Bund, Ländern und Kommunen.</p>
<p><strong>Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Förderstruktur</strong></p>
<p>Eine erfolgreiche Arbeit für Demokratie benötigt dauerhafte Ansprechpartner_innen und Initiativen, die vor Ort sind, Prozesse anstoßen und dauerhaft begleiten. Wichtig ist daher die Verstetigung bewährter Projekte durch eine langfristige und verlässliche Förderung auf Bundesebene. Zugleich muss die Kofinanzierung entfallen, damit sinnvolle Initiativen nicht daran scheitern und die Projekte zwischen Bund und Ländern zerrieben werden.</p>
<p>In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass die professionelle Unterstützung von Betroffenen rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt – wie sie durch die Opferberatungsstellen geleistet wird – unverzichtbar ist. Auch haben sich die Mobilen Beratungsteams gegen Rechtsextremismus als hochwirksam erwiesen. Hier haben die Ausrichtung und Professionalität der ostdeutschen Projekte in freier Trägerschaft Vorbildcharakter. Die hier bewährten Strukturen sollten auch in den westdeutschen Bundesländern stärker als bisher zum Tragen kommen.</p>
<p>Im präventiven Bereich sollten strategische und positiv evaluierte Ansätze und Strukturen beispielsweise aus dem der Bereich der historisch-politischen Bildung der Peer-to-Peer-Education, der Öffentlichkeitsarbeit oder im Internet und den Sozialen Netzwerken identifiziert und zu ganzheitlichen Ansätzen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene weiter entwickelt werden. Ziel ist es, nachhaltige Strukturen zu schaffen, Multiplikator_innen auszubilden und in ihrer Arbeit für eine demokratische Kultur kompetent zu begleiten.</p>
<p>Darüber hinaus muss die Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus insbesondere in den Kommunen geführt werden. Die Zusammenarbeit zwischen Kommunalverwaltung, Kommunalpolitik, engagierter Bürgerschaft und zivilgesellschaftlichen Akteuren auf gleicher Augenhöhe sollte ausgebaut werden. Eine finanzielle Unabhängigkeit aller zivilgesellschaftlichen Akteure von den kommunalen Ebenen muss gewährleistet sein. Hier gilt es, die Netzwerkarbeit zu stärken sowie lokale und regionale Ansätze und Projekte qualitativ weiterzuentwickeln. Darüber hinaus ist die Entwicklung von Leitbildern für eine menschenrechts- und beteiligungsorientierte Kommune in Gemeinden und Städten gemeinsam mit Bürger_innen nötig.</p>
<p>Für eine erfolgreiche Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus und Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit braucht es die nachhaltige Unterstützung der zivilgesellschaftlichen Initiativen und ihrer Arbeit für eine demokratische Kultur:</p>
<ul>
<li>Beteiligung der Zivilgesellschaft an der inhaltlichen und strukturellen Weiterentwicklung, um ihre Erfahrungen und Kompetenzen gegen Rechtsextremismus zu berücksichtigen</li>
<li>Berücksichtigung der Evaluationen zu den bisherigen Bundesprogrammen</li>
<li>Verstetigung der Förderung Mobiler Beratungsteams, der Opferberatung und lokaler Initiativen sowie bewährter und strategischer Ansätze in der präventiven Bildungsarbeit und der positiv evaluierten Modellprojekte</li>
<li>weiterhin mehrjährige Erprobung von sozialraumbezogenen und überregionalen Modellen in der Bildungs- und Beratungsarbeit</li>
<li>Förderung der bedarfsorientierten Vernetzung und Qualifizierung zivilgesellschaftlicher Initiativen sowie des Wissenstransfers satt einer viel zu teuren Webseite, wie das BIK Netz sie darstellt</li>
<li>Etablierung eines bundesweiten unabhängigen Monitorings rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalttaten</li>
<li>Aufstockung der Mittel auf mindestens 50 Millionen Euro pro Jahr</li>
<li>Abschaffung der erhebliche Kapazitäten bindenden Kofinanzierung, verbunden mit einer Kooperation zwischen Bund und Ländern und der Ausfinanzierung der bewilligten Projekte</li>
<li>sofortige Abschaffung der Extremismusklausel, verbunden mit einer Verabschiedung vom politisch aufgeladenen Kampf „gegen jeden Extremismus“</li>
</ul>
<p>Die dauerhafte Förderung von unabhängigen, bewährten Beratungsstrukturen, präventiver Bildungsarbeit sowie regionalen und lokalen Netzwerken ist ein dringend notwendiges Signal. Entscheidend ist, dass jenseits einer Debatte um ein NPD-Verbotsverfahren (dessen Ausgang ungewiss ist) und Reformen bei Sicherheitsbehörden und Geheimdiensten (deren Ausgang noch ungewisser ist) endlich diejenigen Unterstützung erhalten, die vor Ort Tag für Tag im Visier von Neonazis sind – und mehr denn je auf kompetente, unabhängige Beratung und Unterstützung durch zivilgesellschaftliche Initiativen angewiesen sind.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Meck-Pomm: Innenministerium beauftragt Scientology-Anwälte</title>
		<link>http://demokratiebrauchtuns.de/blog/innenministerium-beauftragt-scientology-anwalte/</link>
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		<pubDate>Sun, 17 Feb 2013 10:36:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>johannes</dc:creator>
				<category><![CDATA[Blog]]></category>

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		<description><![CDATA[Kein Ende im Streit um die Nennung von linken Projekten im Verfassungsschutzbericht 2011: Vor dem Oberverwaltungsgericht Greifswald hat das Innenministerium Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schwerin eingelegt. Dieses hatte den Geheimdienst verpflichtet seinen Bericht teilweise zu schwärzen. In der nächsten Instanz will man beim Ministerium offenbar schwere Geschütze auffahren: Eine international operierende Großkanzlei, die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://demokratiebrauchtuns.de/blog/innenministerium-beauftragt-scientology-anwalte/attachment/lorenzia/" rel="attachment wp-att-633"><img class="aligncenter size-large wp-image-633" title="lorenzia" src="http://demokratiebrauchtuns.de/wp-content/uploads/2013/02/lorenzia-560x264.jpg" alt="" width="518" height="244" /></a></p>
<p>Kein Ende im Streit um die Nennung von linken Projekten im Verfassungsschutzbericht 2011: Vor dem Oberverwaltungsgericht Greifswald hat das Innenministerium Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schwerin eingelegt. Dieses hatte den Geheimdienst verpflichtet seinen Bericht teilweise zu schwärzen. In der nächsten Instanz will man beim Ministerium offenbar schwere Geschütze auffahren: Eine international operierende Großkanzlei, die hauptsächlich im Wirtschaftsrecht tätig ist, wurde mit der Vertretung der Interessen des Verfassungsschutz beauftragt. Doch ein Blick auf große Fälle der Kanzlei fördert Interessantes zu Tage.<span id="more-632"></span></p>
<p><em>Ein Gastbeitrag von <a href="http://kombinat-fortschritt.com/2013/02/14/vs-bericht-innenministerium-beauftragt-scientology-anwalte/" target="_blank">Kombinat Fortschritt</a></em></p>
<p>Doch zuvor ein kurzer Rückblick: Nachdem der Verfassungsschutzbericht 2011 mit bald halbjährlicher Verspätung erschien, staunten linke und zivilgesellschaftliche Initiativen nicht schlecht: In ansonsten nur wenig veränderte Passagen über linke Gruppierungen im Bundesland waren Halbsätze eingefügt worden, in denen linke Kulturzentren, Kneipen und Begegnungsstätten aufgeführt wurden. Drei Vereine klagten gegen diese Nennung ihrer Räumlichkeiten und bekamen vor dem Schweriner Verwaltungsgericht Recht. Das wollte man beim Verfassungsschutz nicht auf sich sitzen lassen, und legte Beschwerde ein.</p>
<p><strong>Mit Kanonen auf Spatzen?</strong></p>
<p>Vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) müssen sich die streitenden Parteien von einem Rechtsbeistand vertreten lassen. Behörden können dies auch mit eigenem Personal tun, solange die Person die Befähigung zum Richteramt besitzt. Der Verfassungsschutz wählte einen anderen Weg: Dort lässt man sich nun von der Großkanzlei Latham &amp; Watkins LLP vertreten, die laut Eigenwerbung in Büros auf der ganzen Welt über 2000 Anwälte beschäftigt. Klingende Namen liest man, wenn man eine Zusammenstellung von wichtigen Fällen betrachtet, in die „LW“ involviert gewesen ist. So vertraten LW beispielsweise das Filmstudio Metro-Goldwyn-Mayer, bei der Übernahme durch Sony, oder den Pharmariesen Bayer bei seiner Übernahme der Schering AG. Latham &amp; Watkins spielen international also in der ganz hohen Liga.</p>
<p>Doch auch ein weiterer wichtiger Mandant springt einem ins Auge. Die Kanzlei vertrat in den USA die Sekte Scientology. 2008 starteten die Aktivisten von Anonymous in den USA das „Projekt Chanology“. Neben DDoS-Attacken auf Scientology-Server organisierten sie in den USA und Europa auch Proteste in der Offline-Welt vor Objekten der Sekte. Scientology klagte und wurde dabei von Latham &amp; Watkins vertreten.</p>
<p>Scientology hat kein positives Image, regelmäßig geht die Sekte rigoros gegen Kritiker vor, regelmäßig gibt es große Reportagen in den Medien über die menschenverachtenden Methoden der “Kirche”. Auch Selbstmorde von Ausstiegswilligen oder ehemaligen Mitgliedern gelangen immer wieder an die Öffentlichkeit, oft verbunden mit dem Vorwurf, Scientology hätte sie förmlich in den Suizid getrieben.</p>
<p><strong>Scientology und der Verfassungsschutz</strong></p>
<p>Doch all dies sind in diesem Zusammenhang vermutlich nicht die pikantesten Details. Denn in Deutschland wird Scientology seit 1997 vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet. Immerhin neun Seiten widmen die Schlapphüte der „Scientology-Organisation“ im aktuellen VS-Bericht 2011 des Bundes. All diese Informationen sind leicht zu finden: nämlich bei Wikipedia. Was ist also los beim mecklenburgischen Verfassungsschutz? Ist Caffiers Truppe, die zivilgesellschaftliche Projekte verfolgt und diffamiert, etwa nicht in der Lage Google zu bedienen? Oder hat man dort schlicht keine Berührungsängste mit einer Anwaltskanzlei, die eine in Deutschland als verfassungsfeindliche Organisation eingestufte Sekte verteidigte? Wie passt das mit dem Auftrag „die Verfassung zu schützen“ zusammen?</p>
<p>Die Antworten auf diese Fragen dürften interessant werden. Über die mutmaßlich sündhaft hohen Rechnungen, von denen man annehmen darf, dass eine Wirtschaftskanzlei mit dieser Reputation sie stellt, haben wir im Übrigen noch gar nicht gesprochen. Der Komplex um den VS-Bericht ist also um eine weitere Anekdote reicher und bleibt spannend.</p>
<p><strong>Update, 16.02.2013:</strong><br />
Die Ostsee-Zeitung <a href="http://www.ostsee-zeitung.de/nachrichten/brennpunkt/index_artikel_komplett.phtml?param=news&amp;id=3690718">berichtet heute auch</a> und zitiert Jürgen Suhr, den Chef der Grünen-Fraktion im Landtag, mit den Worten: <em>“Größer kann der Fettnapf nicht sein, in den der Innenminister da gerade tritt”.</em> Suhr kündigte eine Kleine Anfrage im Parlament an und ergänzt: <em>“Die Landesregierung wird sich unbequemen Fragen stellen müssen”</em>. Das Innenministerium gibt sich unterdessen ahnungslos und besitzt <em>“keine Kenntnis darüber, dass Latham &amp; Watkins LLP auch Scientology vertritt”.</em></p>
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		<title>Bildungsarbeit gegen Rechtsextremismus in Leipzig steht vor dem Aus</title>
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		<pubDate>Fri, 08 Feb 2013 08:32:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>johannes</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das Netzwerk für Demokratie und Courage (NDC) muss sein Büro in Leipzig schließen und die Arbeit in Teilen Sachsens einstellen. Trotz NSU-Skandals und proklamierter Mehranstrengungen der sächsischen Staatsregierung im Kampf gegen Rechts muss damit eines der erfolgreichsten und anerkanntesten Demokratieprojekte in Sachsen Maßnahmen reduzieren, die Arbeit mit Auszubildenden einstellen und Personal entlassen. Die erforderlichen Finanzen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://demokratiebrauchtuns.de/blog/bildungsarbeit-gegen-rechtsextremismus-in-leipzig-steht-vor-dem-aus/attachment/logo_247x170/" rel="attachment wp-att-625"><img class="alignleft size-full wp-image-625" title="logo_247x170" src="http://demokratiebrauchtuns.de/wp-content/uploads/2013/02/logo_247x170.png" alt="" width="247" height="170" /></a>Das Netzwerk für Demokratie und Courage (NDC) muss sein Büro in Leipzig schließen und die Arbeit in Teilen Sachsens einstellen. Trotz NSU-Skandals und proklamierter Mehranstrengungen der sächsischen Staatsregierung im Kampf gegen Rechts muss damit eines der erfolgreichsten und anerkanntesten Demokratieprojekte in Sachsen Maßnahmen reduzieren, die Arbeit mit Auszubildenden einstellen und Personal entlassen. Die erforderlichen Finanzen werden nicht mehr bereitgestellt. Das Wirtschaftsministerium hat schon vor einem Jahr die Unterstützung komplett eingestellt. Das Landesprogramm Weltoffenes Sachsen (WOS) sprang 2012 noch ein und federte den Verlust in Teilen ab. Nun aber erhält das NDC 88.000€ weniger als im Vorjahr.<span id="more-624"></span></p>
<p>Bisher konnte das NDC durch die Förderung des Freistaates sachsenweit aktiv sein und drei Standorte in Dresden, Chemnitz und Leipzig unterhalten. Ab 2013 reichen die Mittel nur noch für einen Standort (Dresden). Das Projektbüro in Chemnitz kann nur durch Fördermittel einer privaten Stiftung kurzfristig erhalten bleiben. Für den Standort Leipzig fehlt das Geld komplett. Hier muss die Arbeit ab Juni ganz eingestellt werden. 30.000€ fehlen, um den Betrieb dort für die zweite Jahreshälfte wenigstens grundlegend abzusichern.</p>
<p>„Unser Hauptproblem ist, dass die Staatsregierung über kein abgestimmtes Konzept im Kampf gegen Rechts verfügt“, erklärt der Vorsitzende des NDC in Sachsen, André Schnabel. „Seit diesem Jahr ist eine Million im Landesprogramm (WOS) nur einer exklusiven Gruppe von Organisationen vorbehalten. Zudem gibt es keine Koordination zwischen den Ministerien, um sonstige Fördermittel, zum Beispiel aus dem ESF, sinnvoll einzusetzen.“ Das Innenministerium (CDU) verweist das NDC für die Arbeit mit Auszubildenden an das Wirtschafts- und Arbeitsministerium (FDP). Dies versagt trotz anerkannter Qualität und der Unterstützung der Sozialpartner (DGB, IHK, HWK, Handelsverband) die Förderung zu realistischen Konditionen. „Im Ergebnis einer solchen Politik wird ein hoch geschätzter und vielfach angefragter Träger zwischen den Behörden kaputt gemacht“, so Schnabel abschließend.</p>
<p>„Wir ermutigen Jugendliche in jährlich über 300 Projekttagen dazu, Courage zu zeigen, wenn Menschen diskriminiert werden. Unsere motivierten, ehrenamtlichen, jungen Bildungsteams übernehmen gesellschaftliche Verantwortung. Sie vermitteln anderen sich zuständig zu fühlen und nicht darauf zu warten, dass jemand anderes etwas tut. Nichts anderes erwarten wir jetzt im Gegenzug auch von den Menschen in unserer Landesregierung!“ fordert Susann Rüthrich, Geschäftsführerin des NDC. „Wie mit dem ehrenamtlichen Engagement umgegangen wird, empfinde ich als unanständig. Das ist angesichts der Probleme mit menschenverachtenden Einstellungen in diesem Land gefährlich.“</p>
<p><strong>Hintergrund:</strong></p>
<p>Das NDC ist der bundesweit größte Träger der politischen Jugendbildungsarbeit in Deutschland. Es entstand 1999 in Sachsen. Präventive Bildungsarbeit gegen menschenverachtende Einstellungen ist der Kern des Projektes, das mittlerweile in 9 weiteren Bundesländern sowie in Frankreich übernommen und konstant weiterentwickelt wurde.</p>
<p>In Sachsen werden die Aktivitäten mit SchülerInnen, Jugendgruppen in Jugendclubs, Vereinen und Verbänden sowie mit LehrerInnen aus dem Landesprogramm Weltoffenes Sachsen gefördert.</p>
<p>In den Jahren 2009 bis 2012 ermöglichte das Sächsischen Wirtschafts- und Arbeitsministeriums mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds die intensive Arbeit mit Auszubildenden. In der Förderung dieses Projektes konnte das SMWA 2012 kein „höheres staatliches Interesse“ mehr sehen – trotz zeitgleicher Entdeckung der NSU-Terrorzelle in Sachsen und trotz nachdrücklicher Unterstützung der sächsischen Sozialpartner (DGB, Gewerkschaften, Kammern, Ausbildungseinrichtungen, Betriebe). Ohne „höheres staatliches Interesse“ ist lediglich ein 50%iger Zuschuss zum Projekt möglich, der eine unüberbrückbare finanzielle Lücke lässt.</p>
<p>Die bereits in 2012 fehlenden Mittel wurden durch das Landesprogramm WOS teilweise bereitgestellt. Aus der vom Innenminister zusätzlich bewilligten einen Million Euro nach Entdeckung der NSU Morde konnte die Arbeit mit Auszubildenden auf niedrigem Niveau erhalten werden.</p>
<p>Für 2013 wurden diese zusätzlichen Mittel nicht mehr bewilligt. Sie werden retrospektiv als „Restmittel“ bezeichnet, die in diesem Jahr nicht mehr zur Verfügung stünden. Es ist davon auszugehen, dass diese Mittel für Projekte wie das NDC und andere nicht mehr zur Verfügung stehen, da sie seit 2013 für wenige Träger reserviert wurden.</p>
<p>Ohne Personal und Büro können die aufgebauten Netzwerkstrukturen und vertrauensvollen Kontakte zu Schulen und ausbildenden Betrieben nicht aufrecht erhalten werden. Das ehrenamtliche Bildungsteam in Leipzig kann nicht mehr aktiv sein und die aufgebaute Kompetenz wird nicht mehr genutzt. Viele bereits gebuchten Projekttage und angefragten Kooperationen mit lokalen Trägern können nicht mehr durchgeführt werden.</p>
<p>Susann Rüthrich</p>
<p>Geschäftsführerin Courage-Werkstatt für demokratische Bildungsarbeit e.V.</p>
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