“Extremismusklausel muss restlos gestrichen werden”
4/02 2014 Gepostet in Blog, Pressemitteilung | Kommentare AUS
Pressemitteilung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Demokratieentwicklung und der Bundesarbeitsgemeinschaft Kirche und Rechtsextremismus
Bundesarbeitsgemeinschaft für Demokratieentwicklung und Bundesarbeitsgemeinschaft Kirche und Rechtsextremismus fordern restlose Streichung der Extremismusklausel – jetzt erst recht. MEHR LESEN
Altes Misstrauen in neuer Verpackung
3/02 2014 Gepostet in Blog | Kommentare AUS
Die Verdachtskultur gegen die Zivilgesellschaft hat eine neue Form erhalten. Was bisher als “Extremismusklausel” Initiativen zur Gesinnungsschnüffelei nötigte, nennt sich nun “Begleitschreiben”, kommentiert Monika Lazar, Sprecherin für Strategien gegen Rechtsextremismus. MEHR LESEN
Demokratie fördern, Rechtsextremismus entgegentreten
28/10 2013 Gepostet in Aufruf, Blog | 0 Kommentare
Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Demokratie und die Bundesarbeitsgemeinschaft Kirche + Rechtsextremismus haben ein gemeinsames Empfehlungspapier zur Verstetigung der bundesweiten Demokratieförderung vorgelegt. Ziel ist es eine dauerhafte, langfristige Förderung von Engagement gegen Rechtsextremismus durch den Bund zu sichern.
Kirchen und Thierse fordern Einstellung des Strafverfahrens gegen Lothar König
28/06 2013 Gepostet in Aufruf, Blog | 0 Kommentare
Kirchliche Initiativen fordern gemeinsam mit BundestagsvizepräsidentenWolfgang Thierse (SPD) die sofortige Einstellung des Verfahrens gegen Jugendpfarrer Lothar König. Der Jugendpfarrer steht derzeit in Dresden vor Gericht, weil er sich 2011 an den Protesten gegen den jährlichen Naziaufmarsch beteiligt hat. MEHR LESEN
Solidarität mit Lothar König
4/06 2013 Gepostet in Blog | 0 Kommentare
OFFENER BRIEF
Sehr geehrter Lothar König,
seit einigen Jahren kommt es in Dresden im Zusammenhang mit dem Gedenken an die Zerstörung der Stadt im Februar 1945 zu Aufmärschen neonazistischer und sogenannter nationaler Gruppen und Verbände. Auch im Februar 2011 haben Sie den Dresdner Bürgerinnen und Bürgern geholfen, sich diesen Gruppen und deren rassistischer Ideologie entgegenzustellen. Hierfür danken wir Ihnen ausdrücklich. MEHR LESEN
Skandalurteil in Dresden
6/02 2013 Gepostet in Blog | 0 Kommentare
Das Amtsgericht Dresden verurteilte am 16. Januar den Antifaschisten Tim zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten ohne Bewährung. Im Februar 2011 demonstrierten in Dresden tausende Demonstranten gegen Europas größten Naziaufmarsch und verhinderten ihn letztendlich durch Straßenblockaden. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrer Anklage eine mehrjährige Haftstrafe gefordert – konnte jedoch weder eindeutige Beweise noch belastbare Augenzeugenberichte vorlegen. Er soll andere Menschen per Megafon dazu angestiftet haben, Polizeiketten zu durchbrechen. Während der Demonstrationen gegen den geplanten Naziaufmarsch war es mehrfach zu Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Polizeibeamten gekommen. Im vergangenen Dezember begann der Prozess.
Sein Anwalt bezeichnete das Urteil als klaren Präzedenzfall, der abschreckend wirken soll. Er kündigte an, gegen das Skandalurteil Berufung einzulegen. „Ein Augenzeuge, dessen Beschreibung nicht annähernd auf den Beschuldigten passt, Videomaterial, das keinerlei Beweise enthält und schließlich eine schwarze Kapuzenjacke – das waren die wesentlichen Argumente der Staatsanwaltschaft“, sagt Silvio Lang, Pressesprecher des Bündnisses Dresden Nazifrei!.
„Dieses Urteil ist purer Populismus! Ermittlungen in sehr ähnlichen Fällen sind schon längst mangels Beweisen fallen gelassen worden“, sagt Lea Sandberg, die von 2010 bis 2012 ehrenamtlich im Bündnis Dresden Nazifrei! aktiv war. „Vor den Demonstrationen im Jahr 2010 sollte antifaschistischer Protest durch großangelegte Razzien diskreditiert werden. Nun soll ein Exempel statuiert werden und dazu geht die Repression einen krassen Schritt weiter. In dem mündlichen Urteilsspruch stellte der Richter noch mal klar, „dass die Dresdner Bevölkerung solche Krawalltouristen satt habe“. Ein Gericht spricht ein Urteil, das jeglicher Grundlage entbehrt und dessen einzige Begründung die kalkulierte, abschreckende Wirkung ist.“
Auf der Facebookseite “Wir sind alle Dresden Nazifrei” haben sich inzwischen fast 5000 Menschen zusammengetan, um sich solidarisch zu zeigen.
Verwaltungsgericht untersagt Veröffentlichung im Verfassungsschutzbericht
25/01 2013 Gepostet in Blog | 0 Kommentare
Im letzten Verfassungsschutzbericht Mecklenburg-Vorpommern wurden das Peter-Weiss-Haus (PWH) und andere alternative Jugendprojekte, darunter das Café Median und das IKUWO, als Veranstaltungsorte angeblich linksextremistischer Veranstaltungen aufgeführt. Dagegen sind die Projekte vor das Verwaltungsgericht gegangen. Dieses untersagte dem Innenministerium M-V, am 23.01.2013, die Verbreitung des VS-Berichtes in seiner ursprünglichen Fassung. MEHR LESEN
Verfassungsschutz die Entscheidungsgewalt über Gemeinnützigkeit entziehen!
20/09 2012 Gepostet in Aufruf, Blog | 0 Kommentare
Seit Wochen laufen Organisationen und Initiativen der Umwelt-, Friedens-, Kultur- und Demokratiebewegung gegen die geplante Änderung der Abgabenordnung Sturm. Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf sieht vor, dass Vereine automatisch ihre Gemeinnützigkeit verlieren, wenn sie in einem Bericht des Verfassungsschutzes als “extremistisch” genannt werden. MEHR LESEN
Appell gegen Rechtsextremismus und Rassismus. Was jetzt zu tun ist
23/11 2011 Gepostet in Aufruf, Blog | 2 Kommentare
Mobile Beratungsteams und Opferberatungsprojekte beraten und begleiten Opfer rechter Gewalt, Kommunen und Zivilgesellschaft. „Auch wenn wir seit Jahren vor der Gewalt von Neonazis und rassistischen Gelegenheitstätern warnen, sind wir geschockt von dem Ausmaß an Ignoranz und Verharmlosung staatlicher Stellen angesichts der rassistischen Mordserie. Wir verlangen jetzt eine Zäsur im Umgang mit der extremen Rechten.“
Beschluss der Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratieentwicklung – Demokratie braucht uns
5/10 2011 Gepostet in Informationen | 0 Kommentare
Wir bekennen nicht, wir handeln!
Demokratie braucht Vertrauen.
Die politische Einflussnahme staatlicher Behörden auf die Demokratie- und Menschenrechtsarbeit zivilgesellschaftlicher Initiativen und Fachträger hat insbesondere seit dem Antritt der schwarz-gelben Bundesregierung ein inakzeptables Ausmaß angenommen.
»Extremismusklausel» ist rechswidrig
Die von Zuwendungsempfängern im Rahmen des Bundesprogramms »TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN» geforderde »Einverständniserklärung zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung«, die sog. Extremismusklausel oder Demokratieerklärung, ist rechtswidrig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Dresden mit Urteil vom heutigen Tag (Az. 1 K 1755/11).
Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Dresden verhandelte unter dem Vorsitz seiner Vizepräsidentin Claudia Kucklick über die Klage eines gemeinnützigen Vereins. Diesem war für das Jahr 2011 eine Förderung in Höhe von 600 EUR zugebilligt worden, die allerdings mit der Bedingung verknüpft war, die als Formblatt beigefügte Erklärung zu unterzeichnen. In dieser sollte er nicht nur erklären, dass er sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennt und eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gewährleistet (Satz 1). Der Verein sollte darüber hinaus bestätigen, im Rahmen seiner Möglichkeiten und auf eigene Verantwortung dafür Sorge zu tragen, dass die als Partner ausgewählten Organisationen, Referenten etc. sich ebenfalls den Zielen des Grundgesetzes verpflichten (Satz 2). Zudem sei ihm bewusst, es dürfe keinesfalls der Anschein erweckt werden, dass einer Unterstützung extremistischer Strukturen durch die Gewährung materieller oder immaterieller Leistungen Vorschub geleistet werde (Satz 3). Die sich auf Dritte beziehenden Forderungen in den Sätzen 2 und 3 der Bestätigung wurden von den Richtern als zu unbestimmt angesehen, weil z. B unklar ist, wer etwa »Partner« ist und welches Verhalten dem Verein konkret abverlangt wird.
Die Kammer hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache die Berufung zum Sächsischen Oberverwaltungsgericht zugelassen. Diese kann binnen eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils eingelegt werden.
Robert Bendner
Hinweis – Der Wortlaut der Bestätigung ist zu finden unter: www.demokratie-staerken.de (Suchwort: Demokratieerklärung)
Verwaltungsgericht Dresden erklärt Extremismusklausel für komplett rechtswidrig
AKuBiZ e.V. / Amadeu Antonio Stiftung / BAGD / BAGKR
Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Dresden hat nach heutiger Verhandlung die Extremismusklausel des Bundes in Gänze für rechtswidrig erklärt. Geklagt hatte das Alternative Kultur- und Bildungszentrum (AKuBiz e.V.) aus Pirna.
Steffen Richter, Vorsitzender des AKuBiZ e.V.: „Bei aller Freude über das Urteil, so ist es traurig, dass wir es überhaupt erstreiten mussten. Die Extremismusklausel ist eine aktive Behinderung der wichtigen Arbeit gegen Rechts vor Ort. Die Auffassung des Gerichts bestätigt, dass Demokratiearbeit nicht mit Misstrauen begegnet werden darf.“
Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Demokratieentwicklung (BAGD), der größte Zusammenschluss von Initiativen im Bereich von Demokratieförderung und Engagement gegen rechte Ideologien und Neonazis zeigt sich hoch erfreut über die wegweisende Entscheidung.
Timo Reinfrank, Geschäftsführer der Amadeu Antonio Stiftung zur heutigen Verhandlung: „Das Urteil bestätigt unsere Auffassung, dass solche Staatsbekenntnisse und Bespitzelungsaufforderungen nicht rechtskonform sind.“
Friedemann Bringt von der Bundesarbeitsgemeinschaft Kirche und Rechtsextremismus (BAGKR): „Demokratie muss gelebt werden. Frau Schröder ist aufgefordert, diese rechtswidrige Klausel sofort zurückzunehmen. Eine Entschuldigung bei den Initiativen, die sich tagtäglich vor Ort für Demokratie einsetzen, wäre angebracht.“ MEHR LESEN
Offener Brief gegen die Demokratieerklärung im Programm “Weltoffenes Sachsen”
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Stanislaw Tillich,
Sehr geehrter Herr Staatsminister des Inneren Markus Ulbig,
Sehr geehrte Abgeordnete des sächsischen Landtages,
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Offenen Brief wollen wir, als freiwillig Engagierte der politischen Bildungsarbeit in Sachsen, unseren Unmut und unsere Kritik über die von Ihnen eingeführte “Demokratieerklärung” im Rahmen des Programms “Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz” ausdrücken.
Seit Anfang 2011 gehört es für uns zur traurigen Notwendigkeit, unsere seit Jahren bestehende ehrenamtliche Arbeit für eine demokratische Kultur in Sachsen durch eine Unterschrift zu bestätigen. Diese Praxis verstößt nach unserer Meinung gegen demokratische Grundprinzipien. Wir verstehen sie als eine Missachtung und Nicht-Anerkennung unserer Arbeit in den zahlreichen Projekten, in denen wir uns für eine lebendige Demokratie und gegen menschenverachtendes Denken und Handeln einsetzen.
Offener Brief des Auschwitz-Komitees an die Regierenden
An:
Herrn Bundespräsident Christian Wulff
Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel
Frau Bundesministerin Dr. Kristina Schröder
Herrn Bundesminister Dr. Hans-Peter Friedrich
Herrn Bundestagspräsident Norbert Lammert
sowie an alle Fraktionen im deutschen Bundestag
Sehr geehrter Herr Bundespräsident,
sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
sehr geehrte Damen und Herren,
Wir, die letzten Zeugen des faschistischen Terrors, rufen auf: [...] Aus der Erfahrung unseres Lebens sagen wir: Nie mehr schweigen, wegsehen, wie und wo auch immer Antisemitis- mus, Antiziganismus, Rassismus und Ausländerfeindlichkeit hervortreten! Erinnern heißt handeln! – Esther Bejarano, Vorsitzende des Auschwitz-Komitees
in großer Sorge wenden wir uns heute an Sie. Antisemitische, rassistische und neofaschistische Ideologie und Praxis finden Akzeptanz bis in die Mitte der Gesellschaft. Sie, die Regierenden, tragen Mitverantwortung an den „deutschen Zuständen“ heute, an der Ökonomisierung des Denkens, an der Entsolidarisierung der Gesellschaft, und, daraus folgend, an der sozialen Spaltung, die Ängste schürt. Rassismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit haben heute wieder Konjunktur in Deutschland.
Juristischer Dienst Sachsen: Zweifel an Zulässigkeit der sogenannten Demokratieerklärung
“Das Gutachten des Juristischen Dienstes ist eine heftige Ohrfeige für CDU-Innenminister Markus Ulbig. Neben der politischen Absurdität gab es immer auch schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken, die jetzt bestätigt wurden.” MEHR LESEN
Drei Gutachten zur Extremismusklausel
Die Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung berichtet über drei verschiedene Gutachten zur Extremismusklausel. Den Artikel gibt es hier zum nachlesen
Presseerklärung der Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratieentwicklung
Ein Jahr Extremismusklausel und ihre Folgen
Pressemitteilung / Inland / Demokratieerklärung
Vor einem Jahr kündigte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder eine Einschränkung für die staatliche Förderung des Engagements gegen Rechtsextremismus an, die weitreichende Folgen haben sollte. In ihrem Twitterprofil schrieb sie: “In Zukunft werde ich von Initiativen gegen Rechtsextremismus, Linksextremismus oder Islamismus Bekenntnis zu unserer Verfassung verlangen.” Ein Jahr nach Einführung dieser „Extremismusklausel“ sind die betroffenen Initiativen mit Kontrolle, Misstrauen und der schleichenden Verstaatlichung zivilgesellschaftlicher Aufgaben konfrontiert. Denn seitdem müssen alle Empfänger von Bundesmitteln eine so genannte Demokratieerklärung unterschreiben, die mit dem Zuwendungsbescheid an die Träger ausgereicht wird: Wer staatliche Fördergelder bezieht, muss sich nicht nur selbst zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen sondern auch für die Verfassungstreue seiner Kooperationspartner bürgen. Wer nicht unterschreibt, erhält kein Geld und macht sich aus Sicht der Bundesregierung politisch verdächtig. In Sachsen muss sich zudem auf Initiative der Landesregierung auch jeder einzelne Kooperationspartner einer Initiative gegen Neonazis schriftlich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen.
Statement von Wolfgang Thierse anlässlich der Presskonferenz „1 Jahr Extremismusklausel“
Seit Einführung der Extremismusklausel vor einem Jahr verzichten zahlreiche Initiativen auf eine Förderung aus den Bundesprogrammen gegen Rechtsextremismus oder stellen erst gar keine Anträge mehr. Viele reduzieren ihr Engagement, weil sie das ihnen staatlicherseits entgegengebrachte Misstrauen nicht akzeptieren wollen. Durch die fatale Bewilligungspraxis der Bundesregierung steht zu befürchten, dass die über viele Jahre gewachsene Landschaft an Initiativen und Projekten für die Stärkung demokratischer Kultur spürbar und nachhaltig ausgedünnt wird.
Es dürfte nur eine Frage der Zeit sein, bis der erste Träger gegen die Extremismusklausel klagt und die Bundesregierung durch die Gerichte auf den Weg der Rechtsstaatlichkeit zurückgezwungen wird. Der Zentralrat der Juden und der Zentralrat der Muslime haben bereits zugesagt, eine solche Klage gegen die Bundesregierung zu unterstützen.
Ohne Unterschrift keine Fördermittel – Folgen der Extremismuserklärung
In mehreren Bundesländern haben Ehrenamtliche, Vereine und Verbände auf Förderung und Unterstützung durch öffentliche Mittel des Programms “Toleranz fördern – Kompetenz stärken” verzichtet, um sich überwachungsstaatlichen Maßnahmen und dem Bekenntniszwang durch die „Demokratieerklärung“ zu entziehen.